Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft
Spid:
Ob sie etwas mit derlei Wirkung vereinbart haben, wie Du behauptest, kann dahingestellt bleiben, denn es ist unbeachtlich. Sollten sie etwas vereinbaren, was nicht ihrem Willen entsprach, liegt Unfähigkeit nahe - aber auch das ist unbeachtlich.
WasDennNun:
Oder aber sie haben inzwischen ihren Willen geändert und das BAG hat diese Willensänderung bisher nicht festgestellt, aber auch das ist unbeachtlich.
Denn für den TB gilt ja nur das, was TVP vereinbart haben und nicht das was sie vereinbaren oder bezwecken wollten.
Und da die Vereinbarung, also der TV nicht so konstruiert ist, das Berufserfahrung bis zur Endstufe zu honorieren wird, oder gar das maximale Entgelt zuzahlen ist, wenn man seine maximale Leistungsfähigkeit erreicht hat, wird einem ja kein Geld vorenthalten, da man ja einvernehmlich einen Vertrag abschließt, der diesen vermeintlichen Willen der TVP nicht erfüllt, sondern andere Dinge honoriert.
insofern ist es in der Tat unbeachtlich was der Wille war, die Taten zählen.
Tja, also ist es entweder Unfähigkeit der TVP das zu vereinbaren was ihrem Willen entspricht, oder sie flunkern allen etwas vor und ihr tatsächlicher Wille ist nicht das, was der BAG festgestellt, hat was ihr Wille ist.
Spid:
Du kannst zur tatsächlichen Wirkung oder zum Willen der TVP philosophieren, so viel Du willst. Erstere ist soweit unebachtlich, wie Du nicht behauptest, sie läge im grundsätzlichen Erzielen des Einkommensmaximums bei Einstellung, letzterer ist durch das BAG abschließend festgestellt - und zwar solange, bis es etwas anderes feststellt.
WasDennNun:
Richtig und da das System, welches von den TVPs ja vereinbart wurde (egal was sie damit bezwecken wollten), offensichtlich nicht ein System ist, welches mir Geld vorenthält, weil es fehlerhafte Annahmen zur Berufserfahrung umsetzt.
Es ist ein System welches mir Geld vorenthält, wenn ich nicht erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringe und der AG dieses honorieren möchte.
--- Zitat von: Spid am 20.02.2021 10:34 --- Das Entgeltsystem des TVÖD ist eines, das dem Gros der Beschäftigten Entgelt vorenthält, weil Stufen durchlaufen werden.
--- End quote ---
Aber wenn man der Meinung ist, dass jegliches Stufendurchlaufen (unabhängig von der Umsetzung der Bedingungen, die damit zusammenhängen) ein vorenthalten von Geld ist, dann ist es natürlich ein System was Geld vorenthält.
Hätten die Tarifparteien nicht nur gewollt, sondern es auch im TV so umgesetzt, dass man nur durch einen Anstieg von Berufserfahrung die Stufen ab 3 erklimmen kann, und man über eine Dekade Berufserfahrung ansammeln muss, um die Endstufe zu erreichen, dann wäre es durchaus Stufensystem, welches Geld vorenthält.
Aber so ein System haben wir ja nicht vorliegen.
Spid:
Da die behauptete Meinung sich weder aus dem Zitat ergäbe noch sie sonst in die Diskussion eingebracht worden sind, gehen Deine Bemühungen mittels dieser Vorbringung meine Position zu entkräften, fehl. Anstatt ständig irgendwas zu wiederlegen oder zu kritisieren, was niemand behauptet hat, oder unsinnige Annahmen über die Absichten der TVP zu treffen, obwohl das BAG zu diesen abschließende Feststellungen getroffen hat, wäre es angezeigt, daß Du Dich mit realen Argumenten auseinandersetzt. Das ständige Versuchen, zwischen irgendwelchen Zeilen zu lesen, hat offenbar bei Dir die Fähigkeit zerstört, Dich mit dem auseinanderzusetzen, was tatsächlich geschrieben worden ist - so sie jemals vorhanden war.
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