Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft
WasDennNun:
Es geht darum, ob ein Entgeltsystem in dem man durch Leistung belohnt wird, einem Geld vorenthalten.
Denn das ist ja die funktionsweise des Entgeltsystems des TVöDs.
Spid:
Ein, darum geht es nicht. Es geht darum, daß das Entgeltsystem des TVÖD dies tut.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 23.02.2021 08:30 ---Es geht nicht darum, was die Beschäftigten wollen.
--- End quote ---
Möglicherweise reden wir aneinander vorbei.
Mir geht es darum, ob Beschäftigte, die einen Vertrag unterschreiben, der Bezug auf das Entgeltsystem des TVöD nimmt, Geld vorenthalten bekommen.
Ich sage weiterhin nein.
Wenn man jedoch der Meinung ist, ein Entgeltsystem in dem man durch Leistung belohnt wird, einem Geld vorenthält, dann kann man durchaus die Meinung vertreten einem wird was vorenthalten.
Und die Beschäftigte, die ein Entgeltsystem haben wollen, welches Berufserfahrung honoriert und deswegen dieses System anwenden, denen wird ebenfalls durchaus etwas vorenthalten, weil sie sich ein System aussuchten, welches nichts vernünftiges bzgl. Berufserfahrung regelt.
Spid:
Es ist unbeachtlich, was die Beschäftigten wollen. Ebenso unbeachtlich ist es, ob das Entgeltsystem des TVÖD eines wäre, "in dem man durch Leistung belohnt wird". Die TVP möchten - wie das BAG festgestellt hat - Berufserfahrung honorieren, von der sie irrigerweise annehmen, daß sie dazu führte, daß jemand immer besser würde Die TVP führten dazu das Stufensystem ein. Aufgrund der irrigen Annahme der TVP hinsichtlich der Wirkung der Berufserfahrung realisiert sich die Absicht der TVP nicht, stattdessen wird erst jenseits der gezeitigten maximal positiven Wirkung von Berufserfahrung das maximale Entgelt erzielt. Mithin wird Geld vorenthalten - und keine Deine Vorbringungen ist geeignet, daran zu rütteln. Vielmehr unterstreichen Deine Ausführungen, daß sich die beabsichtigte Wirkung nicht zeitigt.
WasDennNun:
Ok, also reden wir aneinander vorbei oder dir fehlt es an Abstraktionsvermögen.
Ich gehe von ersterem aus.
Denn bei Abschluss einen AVs ist es für die Beschäftigte unbeachtlich was die TVP wollten oder was der Grund für die Einführung des Entgeltsystem des TVÖD gewesen ist, bzw. welche Wirkweise damit erzielt werden sollte.
Für diese Beschäftigte gilt nur die niedergeschriebene Wirkweise des Entgeltsystems, die sie mit ihrer Unterschrift unter dem AV zum Teil ihres AVs werden lassen.
Und wenn sie sich dafür entscheiden, ein solches System Teil des AVs werden zulassen, dann wird ihnen eben nicht Geld vorenthalten, da sie sich für einen AV und Entgeltsystem entschieden haben, welches nicht die Berufserfahrung, sondern Leistung und Treue belohnt.
Da ist es absolut unbeachtlich was wer wann wie damit bezwecken wollte, dass ist nicht Teil des AVs.
Wo wir einer Meinung sind, ist die Tatsache, dass wenn die TVPs nur die Berufserfahrung mit den 6 Stufen belohnen wollen (was das BAG ja feststellte, auch wenn es in den Urteilen nur um die Stufen 1-3 ging), sie ein offensichtlich fehlerhaftes System von Tarifabschluss zu Tarifabschluss bestätigen.
Für jeden Deppen alleine dadurch erkennbar, dass ab Stufe 3 die Berufserfahrung keine Rolle spielt und auch kein Kriterium ist.
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