Autor Thema: Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft  (Read 38993 times)

Spid

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Inwiefern schlösse sich das aus? Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß? Und inwiefern wäre es relevant, was das System honoriert oder nicht honoriert, solange es nicht das belohnt, was die TVP beabsichtigt haben? Und inwiefern wäre es relevant, ob er sich dem System unterwirft?

WasDennNun

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Also bleibt es dabei, dass das Entgeltsystem des TVöD ein System ist, welches durchschnittliches Leistung gepaart mit Verweildauer in der Stufe der Entgeltgruppe beim selben AG honoriert.
Und erheblich überdurchschnittliche Leistung honorieren kann. Und erhebliche Minderleistung "bestrafen" kann.

Und wenn man also ein System welches Verweildauer beim selben AG honoriert und Leistung honorieren kann als ein System ansieht, welches dem MA Geld vorenthält, dann ist es ein System welches Geld vorenthält.

Spid

  • Gast
Das beantwortet weder eine der Fragen noch wäre das ein zulässiger Schluß.

WasDennNun

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Warum sollte ich Fragen beantworten, die mit meiner Feststellung:
dass das Entgeltsystem des TVöD ein System ist, welches durchschnittliches Leistung gepaart mit Verweildauer in der Stufe der Entgeltgruppe beim selben AG honoriert.
Und erheblich überdurchschnittliche Leistung honorieren kann. Und erhebliche Minderleistung "bestrafen" kann.
  nichts zu tun haben?

Spid

  • Gast
Deine Vorbringung lautete:
Also unterwirft er sich keinem System, welches ihm Entgelt vorenthält, sondern einem System welches durchschnittliches Leistung gepaart mit Verweildauer in der Stufe der Entgeltgruppe beim selben AG honoriert.
Darauf beziehen sich die Fragen. Also:
Inwiefern schlösse sich das aus? Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß? Und inwiefern wäre es relevant, was das System honoriert oder nicht honoriert, solange es nicht das belohnt, was die TVP beabsichtigt haben? Und inwiefern wäre es relevant, ob er sich dem System unterwirft?

Torstenausdorsten

  • Gast
Bezüglich der Tarifsystemfrage und der Frage zu den allgemeinen Vorteilen des öffentlichen Dienstes kann man also zusammenfassen, dass die Vorteile des Vergütungssystem darin liegen, dass man als Leistungsschwacher oder Leistungsunwilliger durch das Erbringen auch (leicht) unterdurchschnittlicher Leistung durch Zeitablauf mit einem Stufenaufstieg belohnt wird.  ???

Na das ist doch mal ein Aushängeschild für den öD und wird in den kommenden Jahren sicher dazu führen, dass sich z.B. Digitalisierung, Bildung, Justiz oder Infrastruktursanierung leicht unterdurchschnittlich, durchschnittlich oder leicht überdurchschnittlich entwickeln werden. Bei der derzeitigen Ausgangslage in vielen Bereichen sicher kein Best-Case-Szenario... ;)

BAT

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Man könnte vor allem vorbringen, daß die meisten Beschäftigten nicht vollen Lohn für volle Arbeit bekommen.



WasDennNun

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Du meinst, dass die meisten Beschäftigten sich auf ein Entgeltsystem einlassen, welches Ihnen eine Belohnung gibt für das verharren in einer Entgeltgruppe beim gleichen AG.

 >:( :o

Bin ich froh, dass ich mich auf so etwas nicht einlassen musste. ;D

BAT

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Nein, die meisten der derzeit  Beschäftigten dürften einen Vertrag nach BAT unterschreiben haben.

Spid

  • Gast
Inwiefern ließe sich das vermuten?

BAT

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Was wäre deine Vermutung?

Spid

  • Gast
Daß es nicht so ist.