Autor Thema: Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft  (Read 38603 times)

Mask

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Zitat von: mohlo link=Unabhängig davon [u
kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen[/u] zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Das Aushandeln und Vergeben von Stufen (4 - 6) ist kein Wunschkonzert für den AG und kann zudem für den HVB strafbar sein.

Du zitierst es doch selbst: Der Arbeitgeber KANN wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs nötig ist förderliche Zeiten anerkennen.

Es ist zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich, wenn der beste Bewerber nicht für Stufe 3 kommen möchte; wo siehst du das Problem?

mohlo

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Selten so einen Unfug gelesen.

Eben. Warum verlinkst Du ihn dann?

Zitat
Dann folgen wir halt dem selben  Sachverhalt auf haufe.de

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/falsche-stufenzuordnung-nach-tvoed-kann-strafbar-sein_144_388250.html

Untreue ist strafbar. Für wen das einen inhaltlichen Mehrwert darstellt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Scheinbar gibt es hier ein Verständnisproblem, das hier unsachliche Äußerungen nach sich zieht. Bitte diesen Artikel dazu lesen und dann erneut urteilen. Es geht allein um die Frage, ob eine Eingruppierung (Stufe) ohne Begründung durch den AG erfolgen kann, nur weil der Bewerber "Ich will mehr Kohle haben" schreit...

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-halle-anklage-oberbuergermeister-wiegand-untreue/

Spid

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Und der Artikel liefert zu dieser Frage keinerlei Beitrag.

mohlo

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Zitat von: mohlo link=Unabhängig davon [u
kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen[/u] zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Das Aushandeln und Vergeben von Stufen (4 - 6) ist kein Wunschkonzert für den AG und kann zudem für den HVB strafbar sein.

Du zitierst es doch selbst: Der Arbeitgeber KANN wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs nötig ist förderliche Zeiten anerkennen.

Es ist zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich, wenn der beste Bewerber nicht für Stufe 3 kommen möchte; wo siehst du das Problem?

In dem von mir geschilderten Ausgangspost ging es um einen völlig anderen Sachverhalt. Der AG hat diesen "Joker" nicht gezogen. Es ging ausschließlich darum, ob eine Berufserfahrung, die 6 Jahre zurück liegt verfällt und somit max. die Stufe 1 möglich ist.
« Last Edit: 17.02.2021 20:40 von mohlo »

mohlo

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Und der Artikel liefert zu dieser Frage keinerlei Beitrag.

Entweder haben sie den Artikel nicht gelesen oder wollen nicht verstehen?!

Strittig ist nach Darstellung des Oberbürgermeisters, ob die Erfahrungen der Mitarbeiter aus früheren beruflichen Tätigkeiten berücksichtigt werden durften. Der Personalrat habe damals der Einstellung und Vergütungsgruppe zugestimmt, aber die sogenannte Erfahrungsstufe abgelehnt.

Spid

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Und das wäre jetzt inwiefern erhellend im Hinblick auf die Frage?

Bastel

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Und der Artikel liefert zu dieser Frage keinerlei Beitrag.

Entweder haben sie den Artikel nicht gelesen oder wollen nicht verstehen?!

Strittig ist nach Darstellung des Oberbürgermeisters, ob die Erfahrungen der Mitarbeiter aus früheren beruflichen Tätigkeiten berücksichtigt werden durften. Der Personalrat habe damals der Einstellung und Vergütungsgruppe zugestimmt, aber die sogenannte Erfahrungsstufe abgelehnt.

Du versuchst hier gegen jemanden anzukommen, der die Tarifverträge für den ÖD quasi geschrieben haben könnte... Lass es einfach...

Kat

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Du hältst es also für einen Pull-Faktor, wenn man AN jahrzehntelang Geld vorenthält?

Wem wird Geld vorenthalten? Wenn das so wäre, wärst Du doch er erste, der "klagen" schreit.

Spid

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Mittels der Stufen der Entgelttabelle wird Geld vorenthalten, da die Entwicklung von Arbeitsleistung und Entgelt in keinem Zusammenhang steht. Sachgerecht wären Stufe 1 und Stufe 6 bzw. in den Entgeltgruppen 1-3 bräuchte es überhaupt keine Stufen. Es handelt sich um einen simplen Geldsparmechanismus. Eine Klage käme nur dann in Betracht, wenn zustehendes Geld vorenthalten würde.

Kat

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Also wird einem kein Geld vorenthalten sonst würde eine Klage ja Sinn machen.l

Spid

  • Gast
Eine Klage käme nur dann in Betracht, wenn zustehendes Geld vorenthalten würde.

WasDennNun

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Mittels der Stufen der Entgelttabelle wird Geld vorenthalten, da die Entwicklung von Arbeitsleistung und Entgelt in keinem Zusammenhang steht. Sachgerecht wären Stufe 1 und Stufe 6 bzw. in den Entgeltgruppen 1-3 bräuchte es überhaupt keine Stufen. Es handelt sich um einen simplen Geldsparmechanismus. Eine Klage käme nur dann in Betracht, wenn zustehendes Geld vorenthalten würde.
Inwiefern stünde denn die Stufe und die Arbeitsleistung bei jemanden der durchschnittliche Leistung erbringt in einem Zusammenhang.
Man kann durch Leistung die Stufenlaufzeit verkürzen. so weit klar.
Aber dass diese Stufen eine Steigerung der Leistung abbilden sollen ist wo tariflich beschrieben?
Es ist doch nur eine "Treueprämie", mehr nicht, insofern wird einem ja nichts vorenthalten.

Spid

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Inwiefern könnte etwas eine Treueprämie sein, wenn man in Stufe 6 eingestellt werden kann? Während die TVP einen Zusammenhang zwischen Stufe und Leistung selbst herstellen.

WasDennNun

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Inwiefern könnte etwas eine Treueprämie sein, wenn man in Stufe 6 eingestellt werden kann? Während die TVP einen Zusammenhang zwischen Stufe und Leistung selbst herstellen.
In wie fern ist Leistungsteigerung ein Kriterium für den Stufenansteig.
In Stufe 3-6 hat man einen Anspruch auf Stufenanstieg automatisch bei gleichbleibender Leistung.
Man bekommt diese nur verlängert oder verkürzt wenn man über oder unterdurchschnittliche Leistung erbringt.

Somit wird regelmäßig für die Überwiegende Mehrheit nur durch Zeitablauf ein Stufenanstieg passieren müssen, egal welchen Leistunganstieg/Abfall man hat und ich erkenne da auch nirgends, dass irgendjemand tariflich durch Leistungssteigerung die Verkürzung erhält.

Insofern ist eine eine reine Bleibeprämie in dem ein Leistungsanreiz inkludiert ist, aber das heißt ja noch lange nicht, dass es die Leistungsteigerung über die Zeit abbilden soll.

Spid

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Dieser Vorbringung steht die Möglichkeit der Einstellung in Stufe 6 entgegen.