Autor Thema: Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft  (Read 38553 times)

JahrhundertwerkTVÖD

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Das ist doch kein neues Problem, das langjährige Mitarbeiter meist schlechter eingruppiert sind als neue.

Es ist doch völlig legitim dass jeder neue Mitarbeiter versucht möglichst gut eingruppiert zu werden. Je nach Bewerberlage sind halt auch unterschiedliche Erfahrungsstufen möglich und werden zur Personalgewinnung auch gewährt. Ist doch in Ordnung.

Statt Lösungen für vorhandene Mitarbeiter zu suchen, welche jahrelang in den Mühlen des TVÖD rumgurken, wird nun die Eingruppierung neuer Mitarbeiter in frage gestellt.
Sorry, aber da habe ich kein Verständnis mehr. Da kann man nur noch den Kopf schütteln, aber der Sozialismusgedanke ist anscheinend nicht nur bei Verdi stark verbreitet.

Das Problem ist doch der verkorkste Tarifvertrag und nicht der neue Mitarbeiter. Manch Arbeitgeber wäre froh wenn sich noch einigermaßen gute Bewerber finden.

mohlo

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Ich wüsste gerne mal, wo einige hier die Erkenntnis her haben, dass nicht an einer Lösung für interne MA gearbeitet wird? Mir ging es einzig allein darum, wie die Tarifautomatik in dem dargestellten Fall greift. Wie ich jetzt gelernt habe - dafür nochmals Dankeschön - gibt es beim TVöD (VKA) keine Verfallsnorm. Zudem gebe ich zu bedenken, dass der BR/PR in erster Linie die Belange der Mitarbeiter vertritt. Ich wüsste nicht, dass wir für evtl. zukünftige Kolleginnen und Kollegen zuständig sind, um diese mit möglichst hohen Einstiegsgehältern zu locken. Grundsätzliches Ziel muss sein, das bestehende Gehaltsystem in der Form anzupassen, dass externe MA erst gar nicht mit der Stufe 4,5 oder 6 anfangen müssen, sondern dass die Stufe 3 marktgerecht ist. Das würde dann auch der Stammbelegschaft zugute kommen. Aber finden Sie mal einen AG, der zum Stichtag X alle Gehälter adäquat anhebt. ;)

Mask

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Zudem gebe ich zu bedenken, dass der BR/PR in erster Linie die Belange der Mitarbeiter vertritt. Ich wüsste nicht, dass wir für evtl. zukünftige Kolleginnen und Kollegen zuständig sind, um diese mit möglichst hohen Einstiegsgehältern zu locken.  ;)

Genau, nur ein Bestandsmitarbeiter ist ein guter Mitarbeiter, zur Hölle mit den neuen Mitarbeitern, sollen sich gefälligst andere Jobs suchen.

Manche geben sich wirklich Mühe, vorherrschende Klischees und Vorurteile ggü. gewissen Gremien zu festigen...

mohlo

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Zudem gebe ich zu bedenken, dass der BR/PR in erster Linie die Belange der Mitarbeiter vertritt. Ich wüsste nicht, dass wir für evtl. zukünftige Kolleginnen und Kollegen zuständig sind, um diese mit möglichst hohen Einstiegsgehältern zu locken.  ;)

Genau, nur ein Bestandsmitarbeiter ist ein guter Mitarbeiter, zur Hölle mit den neuen Mitarbeitern, sollen sich gefälligst andere Jobs suchen.

Hier herrscht ein Ton!?  ???

Ihnen ist aber schon klar, dass der PR/BR keine Handhabe hat, bei internen Stellenwechseln oder Neueinstellungen die Stufe 4 oder höher einzufordern. Es geht zunächst einmal darum den TVöD richtig anzuwenden. Im nächsten Schritt sind mögliche mit dem AG verhandelte (z.B. durch eine Betriebsvereinbarung/Zulagensysteme) Gehaltssystematiken anzuwenden.

Eine Eingruppierung in die Stufe 4 - 6 obliegt allein dem AG zur zur Deckung des Personalbedarfs bei Neueinstellungen die Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Zudem halte ich eine hohe Eingruppierung per se für zu kurz gedacht. Wo normalerweise eine Gehaltslaufbahn von 10 - 15 Jahren absehbar ist, ist mit einem Beginn in Stufe 6 direkt das Ende der Fahnenstange erreicht. Ob dann solche MA lange zu halten sind, ist eher fraglich.
Deswegen muss das Ziel eine gerechte und marktbliche Bezahlung sein. Denn nur so kann man Personal - egal ob gerade eingestellt oder schon seit ein paar Jahren dabei - langfristig halten.

Nicht immer ist TVÖD VKA E10/3 bei Stadt Kleckersheim = TVöD VKA E10/3 + BV Gehalt + Zulagensystem bei Stadtwerke Musterhausen GmbH.

Spid

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Du hältst es also für einen Pull-Faktor, wenn man AN jahrzehntelang Geld vorenthält?

Organisator

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Zudem halte ich eine hohe Eingruppierung per se für zu kurz gedacht. Wo normalerweise eine Gehaltslaufbahn von 10 - 15 Jahren absehbar ist, ist mit einem Beginn in Stufe 6 direkt das Ende der Fahnenstange erreicht. Ob dann solche MA lange zu halten sind, ist eher fraglich.
Deswegen muss das Ziel eine gerechte und marktbliche Bezahlung sein. Denn nur so kann man Personal - egal ob gerade eingestellt oder schon seit ein paar Jahren dabei - langfristig halten.

Ich halte diese Argumentation einer Beschäftigtenvertretung für bedenklich. Interesse des Beschäftigten ist eine höchstmögliche Stufe um ein entsprechend hohes Gehalt zu erzielen. Das langfristige Halten durch die Aussicht auf Gehaltssteigerungen durch Stufenschritte ist Arbeitgeberinteresse.

Ich würde von meiner Vertretung erwarten, dass sich sich für meine Belange, also in diesm Fall höchstmögliches Einkommen einsetzt und nicht für die Belange des Arbeitgebers.

mohlo

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Ohne unsere Belange zu kennen, werden hier Umstände in den Raum gestellt, die nicht den Tatsachen entsprechen.
Wir haben schon seit vielen Jahren ergänzend zum TVöD Regeln und Mechanismen aushandelt, die Gehalt, Zulagen LOB, und weitere MA-Benefits betreffen.

Nach Eurer Denke müsste ja jeder MA direkt mit Stufe 6 zzgl. Zulagen eingruppiert werden - notfalls nur die neuen MA. Leider absolutes Wunschdenken, wo der BR keinerlei Hebelwirkung besitzt.

Wie wäre es denn, wenn wir alle MA berücksichtigen und die Rahmenbedingungen turnusmäßig auf den Prüfstand stellen?
Ich würde auch gerne mal wissen, wie ihr in Verhandlungen mit dem AG eintretet? Mit auf der Brust aufgesetzter Pistole, wohlmöglich noch überhitzt jede BV gekündigt, um dann im zweiten Schritt direkt die Einigungsstelle anzurufen.

Wenn man als BR/MA gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit einfordert, hat das nichts mit Sozialismus zu tun. Sorry, das ist mir zu einfach gedacht.  ;)

mohlo

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Ich halte diese Argumentation einer Beschäftigtenvertretung für bedenklich. Interesse des Beschäftigten ist eine höchstmögliche Stufe um ein entsprechend hohes Gehalt zu erzielen. Das langfristige Halten durch die Aussicht auf Gehaltssteigerungen durch Stufenschritte ist Arbeitgeberinteresse.

Wer sagt denn, dass der BR eine Eingruppierung in Stufe 6 ablehnt bzw. ablehnen kann. Um es noch mal einfach - an der AG adressiert - zu formulieren: Zahlt ein höheres Grundgehalt, dann braucht ihr auch nicht mit immer in Stufe 4,5 oder 6 einzugruppieren oder eine Fachkräftezulage von 1.000 EUR zahlen.

Spid

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Die Entgelttabelle enthält doch das Grundgehalt.

mohlo

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Die Entgelttabelle enthält doch das Grundgehalt.

Grundgehalt = TVöD-EG-Tabelle + Benefits, die der BR rausgehandelt hat. Z.B. Allgemeine Job-Zulagen, LOB-Bestandteile, Jahressonderzahlungen, Homeoffice, ÖPNV-Zuschüsse, JobRad, Jahresbudget für MA-Events, Zuschüsse für Fortbildungen und Teambildungsmaßnahmen, etc.

Spid

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Also sind auch die höheren Stufen der Entgelttabelle Grundgehalt. Mithin ist die Aussage, man solle lieber ein höheres Grundgehalt zahlen als höhere Stufen der Entgelttabelle zu nutzen, in sich inkonsistent.

mohlo

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Also sind auch die höheren Stufen der Entgelttabelle Grundgehalt. Mithin ist die Aussage, man solle lieber ein höheres Grundgehalt zahlen als höhere Stufen der Entgelttabelle zu nutzen, in sich inkonsistent.

Nein, die Stufen 1 - 3 entsprechen den Jahren der Berufserfahrung. Die Stufen 4 - 6 sind die Entwicklungsstufen, die bei einem AG erlangt werden, der dem TVöD angegliedert ist/war. Stufe 4 - 6 bei Neueinstellung kann der AG nur dann einbringen, wenn er den Joker der personellen Erfordernis zieht. Die Lösung wäre zum Entgelt gemäß TVöD einen Sockel in Form einer Zulage für alle MA zu zahlen. Dies kommt dann der Stammbelegschaft als auch den neuen MA zu Gute. So müsste der AG auch nicht das Maximum bis Stufe 6 ausreizen, nur weil der Bewerber hart verhandelt hat. Bitte nicht vergessen: Der BR bzw. PR vertritt das Kollektiv und macht sich nicht nur für einzelne MA stark.

Bastel

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Also sind auch die höheren Stufen der Entgelttabelle Grundgehalt. Mithin ist die Aussage, man solle lieber ein höheres Grundgehalt zahlen als höhere Stufen der Entgelttabelle zu nutzen, in sich inkonsistent.

Die Lösung wäre zum Entgelt gemäß TVöD einen Sockel in Form einer Zulage für alle MA zu zahlen. Dies kommt dann der Stammbelegschaft als auch den neuen MA zu Gute. So müsste der AG auch nicht das Maximum bis Stufe 6 ausreizen, nur weil der Bewerber hart verhandelt hat. Bitte nicht vergessen: Der BR bzw. PR vertritt das Kollektiv und macht sich nicht nur für einzelne MA stark.

Na dann würde ich als AG immer diesen Joker ziehen, bevor ich solch einen sozialistischen Quatsch unterstüze. Da verhandeln zwei Parteien über Arbeitsangebot und Nachfrage und so Kasper von der Arbeitsnehmervertretung meinen sich einnmischen zu müssen. Hoffentlich sagt euch der AN ab.

Davon ab dürfte ein solcher "Sockel" pauschaler Socke für die Gemeinden garnicht funktionieren... Sparsamer Haushalt blabla

Spid

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Also sind auch die höheren Stufen der Entgelttabelle Grundgehalt. Mithin ist die Aussage, man solle lieber ein höheres Grundgehalt zahlen als höhere Stufen der Entgelttabelle zu nutzen, in sich inkonsistent.

Nein, die Stufen 1 - 3 entsprechen den Jahren der Berufserfahrung. Die Stufen 4 - 6 sind die Entwicklungsstufen, die bei einem AG erlangt werden, der dem TVöD angegliedert ist/war. Stufe 4 - 6 bei Neueinstellung kann der AG nur dann einbringen, wenn er den Joker der personellen Erfordernis zieht. Die Lösung wäre zum Entgelt gemäß TVöD einen Sockel in Form einer Zulage für alle MA zu zahlen. Dies kommt dann der Stammbelegschaft als auch den neuen MA zu Gute. So müsste der AG auch nicht das Maximum bis Stufe 6 ausreizen, nur weil der Bewerber hart verhandelt hat. Bitte nicht vergessen: Der BR bzw. PR vertritt das Kollektiv und macht sich nicht nur für einzelne MA stark.

Nein, die Stufen 1-3 bilden keine Berufserfahrung ab. Sie bilden lediglich in einem sehr engen Rahmen einschlägige Berufserfahrung ab. Zudem sind entsprechend der Anlage A zum TVÖD die Stufen 3-6 Entwicklungsstufen - und das hat nichts mit der Zugehörigkeit zu einem TVÖD-AG zu tun, schließlich ist das ebenso nur eine Kannbestimmung des §16 Abs. 2a TVÖD, die auch nur bei einem unmittelbaren Wechsel greift. Die Entwicklungsstufen sind vielmehr jene, deren Stufenlaufzeit leistungsabhängig verlängert oder verkürzt werden kann - und die Stufe 6.

mohlo

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Na dann würde ich als AG immer diesen Joker ziehen, bevor ich solch einen sozialistischen Quatsch unterstüze. Da verhandeln zwei Parteien über Arbeitsangebot und Nachfrage und so Kasper von der Arbeitsnehmervertretung meinen sich einnmischen zu müssen. Hoffentlich sagt euch der AN ab.

Der "Kasper" BR hat hier gar nicht mitzubestimmen. Die Eingruppierung in die Stufe 4 - 6 obliegt dem Ermessen des AG gem. TVöD (VKA) § 16 Abs 2 Satz 3. Der BR nimmt eine reine Richtigkeitsprüfung vor. Ohne den Hinweis "Zur Deckung des Personalbedarfs" in der Anhörung nach BetrVG § 99 kann und darf der BR einer solchen Eingruppierung nicht zustimmen. Und glauben Sie mir, diesen "Joker" zieht der AG ungern. Es muss möglichst billig sein.