Autor Thema: Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft  (Read 38578 times)

Spid

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Natürlich durch das Entgeltsystem - schließlich ergibt sich durch das Entgeltsystem das Entgelt. Ursächlich ist eine kontrafaktische Annahme der TVP und durch das Entgeltsystem wird dann das Entgelt vorenthalten.

WasDennNun

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Also durch ein Entgeltsystem in dem man durch Leistung belohnt wird, wird einem Geld vorenthalten?

Spid

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Ob das bei einem Entgeltsystem so wäre, kann dahingestellt bleiben, aber wenn man im Entgeltsystem des TVÖD durch Leistung oder auch Kinderschänden oder Brandschatzen belohnt würde, träte die von mir beschriebene Folge ein.

WasDennNun

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Beschäftigte, die ein Entgeltsystem haben wollen, welches Berufserfahrung honoriert und deswegen dieses System anwenden, denen wird Entgelt vorenthalten, weil sie sich ein System aussuchten, welches in nichts mit Berufserfahrung zu tun hat.
Das hat ja aber nichts mit dem Entgeltsystem, so wie es niedergeschrieben ist, zu tun.
Insbesondere nicht für diejenigen, die nicht TVP sind und dieses Entgeltsystem anwenden.
Also nein, das Entgeltsystem hat nicht die beschrieben Folge.

Spid

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Es geht nicht darum, was die Beschäftigten wollen.

WasDennNun

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Es geht darum, ob ein Entgeltsystem in dem man durch Leistung belohnt wird, einem Geld vorenthalten.
Denn das ist ja die funktionsweise des Entgeltsystems des TVöDs.

Spid

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 Ein, darum geht es nicht. Es geht darum, daß das Entgeltsystem des TVÖD dies tut.

WasDennNun

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Es geht nicht darum, was die Beschäftigten wollen.
Möglicherweise reden wir aneinander vorbei.

Mir geht es darum, ob Beschäftigte, die einen Vertrag unterschreiben, der Bezug auf das Entgeltsystem des TVöD nimmt, Geld vorenthalten bekommen.
Ich sage weiterhin nein.

Wenn man jedoch der Meinung ist, ein Entgeltsystem in dem man durch Leistung belohnt wird, einem Geld vorenthält, dann kann man durchaus die Meinung vertreten einem wird was vorenthalten.

Und die Beschäftigte, die ein Entgeltsystem haben wollen, welches Berufserfahrung honoriert und deswegen dieses System anwenden, denen wird ebenfalls durchaus etwas vorenthalten, weil sie sich ein System aussuchten, welches nichts vernünftiges bzgl. Berufserfahrung regelt.



Spid

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Es ist unbeachtlich, was die Beschäftigten wollen. Ebenso unbeachtlich ist es, ob das Entgeltsystem des TVÖD eines wäre, "in dem man durch Leistung belohnt wird". Die TVP möchten - wie das BAG festgestellt hat - Berufserfahrung honorieren, von der sie irrigerweise annehmen, daß sie dazu führte, daß jemand immer besser würde Die TVP führten dazu das Stufensystem ein. Aufgrund der irrigen Annahme der TVP hinsichtlich der Wirkung der Berufserfahrung realisiert sich die Absicht der TVP nicht, stattdessen wird erst jenseits der gezeitigten maximal positiven Wirkung von Berufserfahrung das maximale Entgelt erzielt. Mithin wird Geld vorenthalten - und keine Deine Vorbringungen ist geeignet, daran zu rütteln. Vielmehr unterstreichen Deine Ausführungen, daß sich die beabsichtigte Wirkung nicht zeitigt.

WasDennNun

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Ok, also reden wir aneinander vorbei oder dir fehlt es an Abstraktionsvermögen.
Ich gehe von ersterem aus.

Denn bei Abschluss einen AVs ist es für die Beschäftigte unbeachtlich was die TVP wollten oder was der Grund für die Einführung des Entgeltsystem des TVÖD gewesen ist, bzw. welche Wirkweise damit erzielt werden sollte.

Für diese Beschäftigte gilt nur die niedergeschriebene Wirkweise des Entgeltsystems, die sie mit ihrer Unterschrift unter dem AV zum Teil ihres AVs werden lassen.
Und wenn sie sich dafür entscheiden, ein solches System Teil des AVs werden zulassen, dann wird ihnen eben nicht Geld vorenthalten, da sie sich für einen AV und Entgeltsystem entschieden haben, welches nicht die Berufserfahrung, sondern Leistung und Treue belohnt.

Da ist es absolut unbeachtlich was wer wann wie damit bezwecken wollte, dass ist nicht Teil des AVs.

Wo wir einer Meinung sind, ist die Tatsache, dass wenn die TVPs nur die Berufserfahrung mit den 6 Stufen belohnen wollen (was das BAG ja feststellte, auch wenn es in den Urteilen nur um die Stufen 1-3 ging), sie ein offensichtlich fehlerhaftes System von Tarifabschluss zu Tarifabschluss bestätigen.
Für jeden Deppen alleine dadurch erkennbar, dass ab Stufe 3 die Berufserfahrung keine Rolle spielt und auch kein Kriterium ist.

Spid

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Wie kommst Du darauf, daß für die Bewertung der Wirkungsweise eines Systems relevant wäre, was sich diejenigen, die sich ihm unterwerfen, dabei denken? Das ist dafür völlig unbeachtlich. Derlei bräuchte man, wenn man z.B. die individualrationale Qualität der Unterwerfungsentscheidung betrachten wollte oder individuelle Erwartungshaltungen und Ergebnisse vergleichen wollte. Das hat aber nichts mit der Bewertung zu tun, ob das Entgeltsystem des TVÖD Geld vorenthält, denn das ist eine systemische Frage, die von der Individualebene losgelöst ist.

WasDennNun

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Wie kommst Du darauf, daß für die Bewertung der Wirkungsweise eines Systems relevant wäre, was sich diejenigen, die sich ihm unterwerfen, dabei denken?
Das ist das was du behauptest.

Du sagst doch, dass das Entgeltsystem etwas sein soll, was es aber nicht ist und deswegen Geld vorenthält.

Ich behaupte das ein Entgeltsystem ist in dem man durch Leistung belohnt wird, einem somit keine Geld vorenthält, weil man sich auf dieses System individuell geeinigt hat.

und es egal ist, was sich der Erfinder des Systems dabei gedacht haben.


Spid

  • Gast
Nein, derlei habe ich nicht behauptet. Geht die Interpretationsgier mal wieder mit Dir durch? Ich habe an keiner Stelle auf die Individualebene abgehoben. Wozu auch? Ich habe ja ein System bewertet.

WasDennNun

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Ich auch und das Entgeltsystem ist eines in dem man durch Leistung belohnt wird.

Spid

  • Gast
Was ja dahingehend wenig erhellend wäre, ob es Entgelt vorenthält - zumal Deine Bewertung ohnehin falsch ist. Bestenfalls ist es ein System, bei dem unter bestimmten Umständen weit überdurchschnittliche Leistung belohnt werden könnte.