Autor Thema: [BY] Einstellung QE 3 mit Vorbereitungsdienst vs. QE 4 ohne Vorbereitungsdienst  (Read 2730 times)

Tom11

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Hallo,

ich würde gerne eine Einschätzungen von Personen haben, die öfters mit dem Thema Einstellungen und QE 3 (gehobener Dienst) und QE 4 (höherer Dienst) zu tun haben.


Es geht um folgendes Szenario und ich hole etwas aus, um die Zusammenhänge etwas besser verstehen zu können.
Ich habe einen Bachelor- sowie einen Master-Abschluss, sprich ich hätte die Voraussetzungen für die QE 4.

Nach dem Studium war ich bei einer Kreisverwaltungsbehörde für knapp 2 Jahre im öD angestellt.
Ich habe mich dann auf eine Stelle in der QE 3 bei einer Mittelbehörde beworben und habe diese erhalten. Dann habe ich den 15-monatigen Vorbereitungsdienst (bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst) als Anwärter in einer Kreisverwaltungsbehörde (übliche Abordnung) gemacht, um dann nach der erfolgreich abgeschlossenen Qualifikationsprüfung im Anschluss an der Mittelbehörde anzufangen.

Nach kurzer Zeit waren dann in der gleichen Behörde und Sachgebiet zwei Stellen für die QE 4 ausgeschrieben. Bei den Stellen ist man anfangs im Angestelltenverhältnis und wird, wenn die Voraussetzungen vorliegen, nach zwei oder drei Jahren verbeamtet – ohne Staatsprüfung o. ä. Wenn man bereits verbeamtet ist, dann wird man auch gleich als Beamter übernommen.

Ich habe die Stelle nicht bekommen.
Stattdessen eine andere Person, die noch nicht im öffentlichen Dienst gearbeitet hat, dafür aber älter ist und mehr Berufserfahrung in der freien Wirtschaft hat und vermutlich auch mehr Fachwissen mitbringt.
Die andere Stelle hat eine andere Person bekommen, die geringfügig mehr Berufserfahrung hat (allerdings nur bei ein und derselben Mittelbehörde und in nur einem spezifischen Themengebiet) und in etwa das gleiche Fachwissen wie ich besitzt.
Andere Anforderungen wie Teamfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit, Durchsetzungsvermögen oder sonstige persönliche Eigenschaften etc. dürften in etwa gleich sein.

Anzumerken ist, dass es das 24-monatige Referendariat der QE 4 in meinem Fachgebiet in Bayern nicht gibt und falls ich die Stelle bekommen hätte, hätte meine QE 3 Stelle wieder ausgeschrieben werden müssen und wäre dann für 15 Monate (Vorbereitungsdienst und Abordnung an eine KVB) + ca. 6 Monate (da der Vorbereitungsdienst immer erst am 01.01. beginnt) unbesetzt gewesen, also knapp zwei Jahre. Personalmäßig ist die Situation in jenem Sachgebiet ohnehin schon sehr angespannt.
Der Vorbereitungsdienst stellt für die ausgeschriebenen Stellen einen Vorteil dar, da ansonsten viele Themen des Verwaltungsablaufes und Inhalte von anderen Rechtsgebieten selbst erlernt werden müssen. Gleichzeitig erlaubt er es, in allen Aufgabenfeldern des gleichen Sachgebiets sich schnell zurecht finden zu können.


Meine konkrete Frage daher ist, soweit das aus der Ferne überhaupt beurteilbar ist:

Ist es üblich, dass Personen, die die Voraussetzungen für die QE 4 aufweisen und den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet haben, keinen nennenswerten Vorteil haben oder ist es eher das Gegenteil, dass der Vorbereitungsdienst ein immenser Vorteil in dieser Konstellation darstellt bzw. darstellen sollte?



Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure/Ihre Einschätzungen.


Gruß Tom

Bastel

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Das kann prinzipiell jeder AG halten wie er möchte. Er hat halt 15 Monate in deine Ausbildung investiert, da ist es verständlich dass man dich nicht auf eine andere Position setzen möchte.

Du hättest dich von Anfang an um eine entsprechende Stelle bemühen sollen. 

Eukalyptus

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Meine konkrete Frage daher ist, soweit das aus der Ferne überhaupt beurteilbar ist:

Ist es üblich, dass Personen, die die Voraussetzungen für die QE 4 aufweisen und den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet haben, keinen nennenswerten Vorteil haben oder ist es eher das Gegenteil, dass der Vorbereitungsdienst ein immenser Vorteil in dieser Konstellation darstellt bzw. darstellen sollte?

Gruß Tom

Ja, grundsätzlich sehe ich das wie du. Aber du weisst nicht welche Überlegungen sonst noch eine Rolle bei dieser Entscheidung gespielt haben (möglicherweise tatsächlich die, dich nicht in deiner jetzigen Rolle zu verlieren). Jedenfalls handelt es sich nicht um eine offensichtliche Fehlbesetzung, und wichtiger noch: Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist in seiner Entscheidung frei.

Viel Glück beim nächsten Mal, ob nun beim selben Brötchengeber oder einem anderen.

Kreuzschiene

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Ich habe da was im Hinterkopf, dass man frühestens nach fünf Jahren von QE3 nach QE4 wechseln kann. Muss nächste Woche im Amt mal danach suchen.

Tom11

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Danke an Alle für die Antworten.

"Du hättest dich von Anfang an um eine entsprechende Stelle bemühen sollen."

Ich habe bewusst diese Schiene gewählt, da ich dadurch meiner Meinung nach essentielle Dinge hinsichtlich Verwaltungsrecht, Verfahrensabläufe sowie fachspezifischem Recht gelernt habe. Das lernt man kaum im Selbststudium während man seinen 40-Stunden-Job in der QE4 hat.


Ich habe da was im Hinterkopf, dass man frühestens nach fünf Jahren von QE3 nach QE4 wechseln kann. Muss nächste Woche im Amt mal danach suchen.

Bezieht sich das allgemein auf einen Wechsel einer QE3 zu einer QE4 Stelle oder hat das was mit der modularen Qualifikation zu tun?


Gruß Tom

Bastel

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Danke an Alle für die Antworten.

"Du hättest dich von Anfang an um eine entsprechende Stelle bemühen sollen."

Ich habe bewusst diese Schiene gewählt, da ich dadurch meiner Meinung nach essentielle Dinge hinsichtlich Verwaltungsrecht, Verfahrensabläufe sowie fachspezifischem Recht gelernt habe. Das lernt man kaum im Selbststudium während man seinen 40-Stunden-Job in der QE4 hat.


Ich habe da was im Hinterkopf, dass man frühestens nach fünf Jahren von QE3 nach QE4 wechseln kann. Muss nächste Woche im Amt mal danach suchen.

Bezieht sich das allgemein auf einen Wechsel einer QE3 zu einer QE4 Stelle oder hat das was mit der modularen Qualifikation zu tun?


Gruß Tom

Tja, der höhere Dienst hat für solche Fragen ja dann die QE3ler wie dich. Lieber etwas weniger Ahnung und A13, als 18 Monate Lehrlingsgehalt und im Anschluss A9/A10.