Hallo zusammen,
Ich war bisher Angestellte im öD und habe jetzt die Möglichkeit mich verbeamten zu lassen. Für mich stellt sich insbesondere die Frage, ob eine Einstellung im ersten oder zweiten Beförderungsamt möglich ist (§ 18 Abs 2 LBG)?
Ich habe Management studiert und einen Master der mir sogar die Befähigung für den höheren Dienst gibt.
Meine bisherigen anrechenbaren Tätigkeiten
6 Monate Beamtin auf Probe
3 Jahre Angestellte E10
2 Jahre Entwicklungshelfer
Die Stelle ist A12 bzw EG11 bewertet. Was meint ihr?