Autor Thema: Vom gD in den hD selbe Behörde  (Read 5793 times)

Kimonbo

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Vom gD in den hD selbe Behörde
« am: 16.02.2021 16:24 »

Guten Tag,
Ich, Master Studium, bin im gD in meiner Behörde tätig als Sachbearbeiter. Nun wird intern auf hD Stellen ausgeschrieben (ab A13)
Fragen:

1. Was passiert mit meiner Erfahrungsstufe? (Ich bin momentan A10 Stufe 4)
2. verliere ich meinen Lebenszeitbeamten Status wenn ich mit A13 „neu anfange“?
3. Ich habe mal gelesen, dass ich 2.5 Jahre auf dem Dienstposten sein muss, um endlich in die A13 zu kommen, kann das sein?

Also grundsätzlich, was passiert mit den gD Status, wenn man sich in der gleichen Behörde auf hD bewirbt und genommen wird?

Danke

EiTee

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #1 am: 16.02.2021 16:27 »
1. bleibt erhalten
2. nein siehe 3.
3. Wenn dein Master keine Laufbahnbefähigung für den hD enthielt, dann wird das genau so laufen.

Du verbleibst auf deinem DP im gD bis du die Laufbahnbefähigung erworben und dich entsprechend bewährt hast.

Kimonbo

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #2 am: 16.02.2021 16:38 »
Also weiterhin A10 Stufe 4 (ab September käme Stufe 5) obwohl ich Referent bin? Das würde ja faktisch weniger Geld bedeuten

Asperatus

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #3 am: 16.02.2021 16:52 »
Wenn die Stellen intern ausgeschrieben sind und die Laufbahnbefähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes Voraussetzung ist, wirst du dich nicht erfolgreich bewerben können. Zwar erfüllst du die Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes, aber dir fehlt wohl die hauptberufliche Tätigkeit von min. 2,5 Jahren, die nach Art und Schwierigkeit einem Amt der Laufbahn entspricht. Zumindest hast du nicht geschrieben, dass du solche Tätigkeiten vorweisen kannst. Zudem müsste dein Studiumabschluss zur Laufbahn (technisch, nichttechnisch,...) passen. In welchem Studienabschluss hast du deinen Master absolviert?

Für den Aufstieg nach § 24 Bundeslaufbahnverordnung, an die EiTee vermutlich denkt, muss man an einem für Regelbewerber (externe Auschreibung) vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.

In dem Falle würde die Erfahrungsstufe weiterlaufen und der Status als Beamter auf Lebenszeit bliebe erhalten. Allerdings bliebe man 3 Jahre (2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hD + 0,5 Jahre Bewährungszeit) im bisherigen beamtenrechtlichen Status (mit entsprechend "alter" Besoldung), obwohl man bereits als Referent verwendet wird.

Unknown

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #4 am: 16.02.2021 17:00 »
Allerdings bliebe man 3 Jahre (2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hD + 0,5 Jahre Bewährungszeit) im bisherigen beamtenrechtlichen Status (mit entsprechend "alter" Besoldung), obwohl man bereits als Referent verwendet wird.
Bist du sicher das die 0,5 Jahre Bewährungszeit auch im Eingangsamt abzuleisten sind? Denn würde man vorher 2,5 Jahre in der freien Wirtschaft arbeiten und man bekommt dadurch die Laufbahnbefähigung, würde man auch als A13 Regierungsrat eingestellt werden oder nicht?

Kimonbo

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #5 am: 16.02.2021 17:06 »
Unfassbar. Wenn es so kommen würde.
Ja das ist eine öffentliche Ausschreibung für mehrere Referentinnen Stellen im hD. Ist auch bei Bund.de einsehbar, nicht nur für interne Kandidaten. Alle können sich bewerben.
Ich bin Politikwissenschaftlerin mit Master Abschluss aber habe nur gD Tätigkeiten die letzten 11 Jahre ausgeübt. Und nun eben Sachbearbeiterin im besagten Ministerium

2strong

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #6 am: 16.02.2021 17:48 »
Also weiterhin A10 Stufe 4 (ab September käme Stufe 5) obwohl ich Referent bin? Das würde ja faktisch weniger Geld bedeuten
Der Stufenaufstieg in Stufe 5 erfolgt unverändert auch bei Ausübung von Tätigkeiten der höheren Laufbahngruppe.

2strong

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #7 am: 16.02.2021 17:51 »
Allerdings bliebe man 3 Jahre (2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hD + 0,5 Jahre Bewährungszeit) im bisherigen beamtenrechtlichen Status (mit entsprechend "alter" Besoldung), obwohl man bereits als Referent verwendet wird.
Bist du sicher das die 0,5 Jahre Bewährungszeit auch im Eingangsamt abzuleisten sind? Denn würde man vorher 2,5 Jahre in der freien Wirtschaft arbeiten und man bekommt dadurch die Laufbahnbefähigung, würde man auch als A13 Regierungsrat eingestellt werden oder nicht?
Der Kollege ist sich mit den sechs Monaten Bewährungszeit bestimmt ganz sicher und liegt damit auch völlig richtig. Die von Dir skizzierte Ungleichbehandlung ist eher theoretischer Natur. De facto wird ein berufserfahrener Externer vor Verbeamtung sechs Monate im Anstellungsverhältnis verbringen (Probezeit).

2strong

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #8 am: 16.02.2021 17:54 »
Unfassbar. Wenn es so kommen würde.
Ja das ist eine öffentliche Ausschreibung für mehrere Referentinnen Stellen im hD. Ist auch bei Bund.de einsehbar, nicht nur für interne Kandidaten. Alle können sich bewerben.
Ich bin Politikwissenschaftlerin mit Master Abschluss aber habe nur gD Tätigkeiten die letzten 11 Jahre ausgeübt. Und nun eben Sachbearbeiterin im besagten Ministerium
Ich ahne, um welche Ausschreibung es geht. Auf die externe Ausschreibung kannst Du Dich bewerben und hast dann die Chance, das o. g. Verfahren nach § 24 BLV zu durchlaufen.

CmdrMichael

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #9 am: 16.02.2021 18:01 »
Also weiterhin A10 Stufe 4 (ab September käme Stufe 5) obwohl ich Referent bin? Das würde ja faktisch weniger Geld bedeuten
Bei uns bewerben sich regelmäßig Sachbearbeiter, die berufsbegleitend noch ein Master gemacht haben, auf Stellen im höheren Dienst.
Wenn sie genommen werden, wechseln sie auf die Stelle im höheren Dienst, müssen dann aber auf der Stelle die 2,5 Jahre warten, bis sie auch auf die A13 befördert werden können.
Währenddessen laufen aber deine Stufen, etc. ganz normal weiter. Bei uns ist es auch üblich, dass solche Stelleninhaber jeweils mit der Mindestwartezeit von einem Jahr durch befördert werden. D.h. bei uns bekommst du auf der neuen Stelle relativ zügig die A11, ein Jahr später die A12 und dann nach den 2,5 Jahren A13.

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Antw:Vom gD in den hD selbe Behörde
« Antwort #10 am: 16.02.2021 18:03 »
De facto wird ein berufserfahrener Externer vor Verbeamtung sechs Monate im Anstellungsverhältnis verbringen (Probezeit).
Das habe ich bisher noch nicht erlebt. Lag die Laufbahnbefähigung vor, so wurde direkt im Eingangsamt verbeamtet. Was macht das für einen Sinn, eine Bewährungszeit im Eingangsamt zu haben? Das wäre ja eine Probezeit als Tarifbeschäftigter mit anschliessender Probezeit als Beamter auf Widerruf. Ich weiss man kann die beiden Systeme nicht vergleichen, aber Sinn macht das meiner Meinung nach nicht. Gleichwohl es viele Dinge gibt, die keinen Sinn ergeben.

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« Antwort #11 am: 16.02.2021 18:08 »
Bei uns bewerben sich regelmäßig Sachbearbeiter, die berufsbegleitend noch ein Master gemacht haben, auf Stellen im höheren Dienst.
Wenn sie genommen werden, wechseln sie auf die Stelle im höheren Dienst, müssen dann aber auf der Stelle die 2,5 Jahre warten, bis sie auch auf die A13 befördert werden können.
Genauso kenne ich das auch.

Währenddessen laufen aber deine Stufen, etc. ganz normal weiter. Bei uns ist es auch üblich, dass solche Stelleninhaber jeweils mit der Mindestwartezeit von einem Jahr durch befördert werden. D.h. bei uns bekommst du auf der neuen Stelle relativ zügig die A11, ein Jahr später die A12 und dann nach den 2,5 Jahren A13.
Schmeisse bitte nicht die Laufbahnen durcheinander. Du musst nicht durchbefördert werden, um nach Erlangung der Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes zum Regierungsrat ernannt zu werden. Du kannst auch direkt von beispielsweise A10 auf A13 springen. Ob du während der Erlangung der Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst noch befördert werden kannst entzieht sich meiner Kenntnis.

BalBund

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« Antwort #12 am: 16.02.2021 18:55 »
Also weiterhin A10 Stufe 4 (ab September käme Stufe 5) obwohl ich Referent bin? Das würde ja faktisch weniger Geld bedeuten
Bei uns bewerben sich regelmäßig Sachbearbeiter, die berufsbegleitend noch ein Master gemacht haben, auf Stellen im höheren Dienst.
Wenn sie genommen werden, wechseln sie auf die Stelle im höheren Dienst, müssen dann aber auf der Stelle die 2,5 Jahre warten, bis sie auch auf die A13 befördert werden können.
Währenddessen laufen aber deine Stufen, etc. ganz normal weiter. Bei uns ist es auch üblich, dass solche Stelleninhaber jeweils mit der Mindestwartezeit von einem Jahr durch befördert werden. D.h. bei uns bekommst du auf der neuen Stelle relativ zügig die A11, ein Jahr später die A12 und dann nach den 2,5 Jahren A13.

Bei uns wurde es lange auch so gehandhabt. Erst beim letzten - behördeninternen JAV - wurde eine Konstellation über §11a Abs. 2 BBG gewählt. Hierdurch erhalten die Kollegen unmittelbar die Bezüge nach A13 und fallen bei Nichtbewährung relativ weich...

Asperatus

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« Antwort #13 am: 16.02.2021 19:29 »
Ich bin Politikwissenschaftlerin mit Master Abschluss

Das Studium würde zur Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes passen, also vermutlich unkritisch.

De facto wird ein berufserfahrener Externer vor Verbeamtung sechs Monate im Anstellungsverhältnis verbringen (Probezeit).
Das habe ich bisher noch nicht erlebt. Lag die Laufbahnbefähigung vor, so wurde direkt im Eingangsamt verbeamtet. Was macht das für einen Sinn, eine Bewährungszeit im Eingangsamt zu haben? Das wäre ja eine Probezeit als Tarifbeschäftigter mit anschliessender Probezeit als Beamter auf Widerruf. Ich weiss man kann die beiden Systeme nicht vergleichen, aber Sinn macht das meiner Meinung nach nicht. Gleichwohl es viele Dinge gibt, die keinen Sinn ergeben.

Während die 2,5 Jahre dem Erwerb der sonstigen Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung nach § 17 Abs. 5 Nr. 2 c) BBG i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BLV dienen, sollen in den darauf folgenden sechs Monaten formal die Befähigung für die neue Laufbahn bewiesen werden. Ob einem das so gefällt oder sinnvoll ist, lass ich mal dahin gestellt.

De facto wird ein berufserfahrener Externer vor Verbeamtung sechs Monate im Anstellungsverhältnis verbringen (Probezeit).
Das habe ich bisher noch nicht erlebt. Lag die Laufbahnbefähigung vor, so wurde direkt im Eingangsamt verbeamtet.

Betraf die Verbeamtung im Eingangsamt ohne vorherige Tätigkeit als Tarifbeschäftigter in der Behörde auch Personen mit der Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst, die die Befähigung zum Richteramt nicht hatten? Mit anderen Worten: Nichtjuristen, sondern Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler?

Unknown

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« Antwort #14 am: 16.02.2021 19:38 »
Betraf die Verbeamtung im Eingangsamt ohne vorherige Tätigkeit als Tarifbeschäftigter in der Behörde auch Personen mit der Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst, die die Befähigung zum Richteramt nicht hatten? Mit anderen Worten: Nichtjuristen, sondern Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler?
Ja, es waren Wirtschaftswissenschaftler.