Hallo zusammen,
ich werde langsam verrückt bzgl. des PKV-Themans. Ich bin mittlerweile verbeamtet und immer noch nicht in einer PKV, obwohl ich mich im Oktober schon gekümmert hatte. Nach langem hin und her mit einem überaus "zähen" Maklers kam am Ende raus, dass ich bei den Versicherern, die er angefragt hatte, abgelehnt wurde. "Sie müssen in die Öffnungsklausel - ich habe da Partner, die können Ihnen helfen". Ja, für 5k Euro. Nein danke.
Nun kam ich durch die Sparkasse an einen Kontakt bei HanseMerkur, wo es auch eine Vorabanfrage gab, ich dort aber auch abgelehnt wurde, okay. Dann bleibt ja noch die Öffnungsklausel und da ich langsam einfach auch nicht mehr kann und mir dieses Thema mehr Sorgen macht, als es eigentlich dürfte, habe ich mich bei der Debeka gemeldet.
Nun ist es ja so, dass die Öffnungsklausel nur bei dem ersten Versicherer gilt, wo der Antrag gestellt wird. Gilt denn eine Vorabanfrage schon als "Antragsstellung"? Ich habe bei der HM nichts Vertragliches unterschrieben - muss ich die Ablehnung bei der HM bei der Debeka angeben oder kann ich das unter "es gab Voranfragen des Maklers" verbuchen? Ich weiss auch überhaupt nicht, bei wem der alles angefragt hat, die Info habe ich nie bekommen.
Ich bedanke mich schon mal vorab für Antworten.
Ich hoffe, die Debeka nimmt mich auch ohne Öffnungsaktion, aber noch mehr hoffe ich, dass Sie mich nicht ablehnt wegen der Vorabanfrage bei dem anderen Versicherer.