Autor Thema: [BY] Kinderkrankentage  (Read 1858 times)

pedius87

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[BY] Kinderkrankentage
« am: 16.02.2021 18:16 »
Hallo zusammen,

ich bin Staatsbeamter an einem Landratsamt in Bayern.
Unserer Personalabteilung lehnt Anträge auf Kinderkrankentage (schulpflichtiges Kind) mit dem Hinweis auf mögliche Notbetreuung ab. Aber eigentlich soll man die Kinder ja  nicht in die Notbetreuung geben.
Ich ging davon aus, dass die Regelungen wie bei den gesetzlich Versicherten analog übernommen werden sollten.
D.h. es ist kein Resturlaub, Gleitzeit einzubringen. Auch Homeoffice ist doch kein Argument.
« Last Edit: 18.02.2021 00:43 von Admin2 »

Wdd3

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Antw:Kinderkrankentage Bayern
« Antwort #1 am: 17.02.2021 14:02 »
Werden Kinderkranktage nicht vom Arzt per AU bescheinigt? Diese bei der Personalabteilung zu beantragen ist mir neu.

Pukki

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Antw:Kinderkrankentage Bayern
« Antwort #2 am: 17.02.2021 15:59 »
Werden Kinderkranktage nicht vom Arzt per AU bescheinigt? Diese bei der Personalabteilung zu beantragen ist mir neu.
https://www.mdr.de/brisant/mehr-kinderkrankengeld-corona-100.html

Zitat
Für das "neue" Krankengeld aufgrund geschlossener Schulen oder Kitas ist anstatt eines Attests vom Arzt eine Bescheinigung von Schule oder Kita notwendig.

Dass die Regelungen davon ab auch für privat Versicherte gelten sollen, habe ich im Vorfeld im Radio auch mal gehört - leider aber nicht, was aus diesem Wunsch geworden ist.

Melvin

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Antw:Kinderkrankentage Bayern
« Antwort #3 am: 17.02.2021 18:07 »
Vielleicht helfen folgende Fundstellen etwas weiter, welche auf Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 19. Januar 2021 (auch zu Regelungen für bayerische Beamte für den Fall von notwendiger Kinterbetreuung wegen Schulschließung u .a.) Bezug nehmen:

https://www.bbb-bayern.de/regelung-zur-ausweitung-des-kinderkrankengeldes-gilt-auch-fuer-beschaeftigte-des-oeffentlichen-dienstes-in-bayern/

https://www.familiengerecht.uni-bayreuth.de/pool/dokumente/Ausweitung-des-Kinderkrankengeldes.pdf

https://www.finanzgewerkschaft.de/news/allgemeine-news/ausweitung-des-kinderkrankengeldes-auf-20-tage-2021-01-20/


pedius87

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Antw:Kinderkrankentage Bayern
« Antwort #4 am: 17.02.2021 20:40 »
Vielen Dank. Die Seite vom BBB habe ich auch an unsere Personalabteilung geschickt und eben o.g. Antwort erhalten.
Wenn ich die anderen Schreiben so lese geh ich davn aus  dass ich einen Anspruch analog zu SGB V habe.
Ich werde die Schreiben mal ans Personalamt schicken. Bis darüber entschieden ist sind allerdings - zum Glück- die Schulen wieder auf.

Vielleicht hätte ich es wie meine Kollegin machen sollen und die Kinder einfach (wegen Schnupfen) krankschreiben lassen sollen.