Autor Thema: Erneute Bewerbung auf die gleiche Stelle?  (Read 2394 times)

NGS

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Erneute Bewerbung auf die gleiche Stelle?
« am: 17.02.2021 07:46 »
Hallo,

sechs Monate nach der Absage wird die Stelle erneut ausgeschrieben. Ich konnte mich in den letzten Monaten nicht weiterentwickeln aber die Stelle entspricht meinem Profil. Ich arbeite zwar in der freien Wirtschaft, aber ich habe über 8 Jahre Erfahrung in der gleichen Funktion. Es wird eine geisteswissenschaftliche Qualifikation gefragt, die habe ich auch (nicht genau die gleiche Q. aber eine ähnliche, die meiner Meinung nach, sogar besser passen würde). Eine erste Erfahrung in dem Bereich der ausgeschriebenen Stelle habe ich bereits gesammelt.

Macht eine erneute Bewerbung mit dem gleichen Lebenslauf überhaupt Sinn? Kann es eher kontraproduktiv sein?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure/Ihre Einschätzungen.

Spid

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Antw:Erneute Bewerbung auf die gleiche Stelle?
« Antwort #1 am: 17.02.2021 07:48 »
Es gibt keine tarifliche Regelung, die dem entgegenstünde.

WasDennNun

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Antw:Erneute Bewerbung auf die gleiche Stelle?
« Antwort #2 am: 17.02.2021 07:52 »
Was soll daran kontraproduktiv sein?
Waldsterben, wegen Papierverbrauch?

Wir haben durchaus Bewerber, die sich auf ähnliche oder gleichartige Stellen nach Absage nochmals bewerben .
Einige davon winken wir als ungeeignet durch, andere laden wir nochmal ein.

Lars73

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Antw:Erneute Bewerbung auf die gleiche Stelle?
« Antwort #3 am: 17.02.2021 08:17 »
Erfüllst du die in der Ausschreibung geforderten Anforderungen. Wenn man A verlangt und du B hast ist dies ggf. nicht der Fall, selbst wenn du der Meinung bist B ist dafür die geeignetere Qualifikation.

NGS

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Antw:Erneute Bewerbung auf die gleiche Stelle?
« Antwort #4 am: 18.02.2021 08:15 »
@Lars73 Bei multidisziplinären Studien liegt der Schwerpunkt auf verschiedenen Disziplinen, man hat nicht die spezifische Qualifizierung, die in der Stelle ausgeschrieben wird, aber man hat Fachkenntnisse in dem Bereich....Würden Sie mit Sicherheit behaupten, dass alle Tarifbeschäftige beim Bewerbungsprozess/bei der Einstellung die in der ausgeschriebenen Stelle angefragte Qualifikation besaßen?

Ich versuche die Frage aus einer anderen Perspektive zu formulieren. Wird man a priori ausgeschlossen, wenn man die genaue Qualifikation nicht hat? Können Bewerber mit einer ähnlichen Qualifikation in Betracht kommen, wenn die Bewerber mit der richtigen Q. aus anderen Gründen als ungeeignet bewertet werden, oder wenn es allgemein wenige Bewerber gibt? In der freien Wirtschaft sind diese Szenarien völlig plausibel, aber im öffentlichen Dienst?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen, am besten ohne Provokationen/Sarkasmus

Spid

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Antw:Erneute Bewerbung auf die gleiche Stelle?
« Antwort #5 am: 18.02.2021 08:19 »
Der öffentliche AG ist an seine Ausschreibung gebunden. Fordert er eine bestimmte Qualifikation, darf er Bewerber, die sie nicht haben, nicht berücksichtigen. So einfach ist das.

Lars73

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Antw:Erneute Bewerbung auf die gleiche Stelle?
« Antwort #6 am: 18.02.2021 10:05 »
Sicherlich gibt es öffentliche Arbeitgeber die Bewerber einstellen die nicht den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Dies ist aber weder die Regel noch rechtskonform. Aber versuchen kann man es natürlich und sich bewerben.