Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Sprung von E9b auf A10 oder A11 (nicht) möglich?
WasDennNun:
--- Zitat von: N8 am 27.02.2021 20:59 ---oder eben bei einem neuen angestelltenverhältnis nach E10 deutlich mehr jahre zu "verlieren".
--- End quote ---
In einem neuem Angestelltenverhältnis verliert man nur das, was man bereit ist zu verlieren.
Wenn Menschen bereit sind in einer Stufe x bei einem AG anzufangen, dann ist es eine "freie" Entscheidung zwischen AN und AG.
Also ist "verlieren" eher mit "wegwerfen" gleichzusetzen.
Tagelöhner:
Bitte bedenke beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis auch, dass du dafür charakterlich bis zum Eintritt in den letzten Lebensabschnitt, geeignet sein musst. Ansonsten wird Dir das seelisch und mental nicht gerade gut tun...
Wenn ich mir so verbeamtete Kollegen anschaue, deren einziger Lichtblick im Berufsalltag noch die hoffentlich demnächst stattfindende Beförderung ist, und mit welchem Gesicht sie dann aus Beurteilungsgesprächen zurück kommen, wenn es mal wieder nicht geklappt hat, habe ich schon fast immer Mitleid.
Sobald die Konkurrenz nach oben hin dann zunimmt, nimmt auch das "Hauen und Stechen" untereinander und das Duckmäuser- bzw. Arschkriechertum gegenüber den beurteilenden Verantwortlichen zu. Da ist schon beim Zuschauen teilweise Fremdschämen angesagt. Und falls sie es dann doch noch irgendwann bis ins Endamt schaffen, hält die Freude darüber nicht lange an und es wird dem Dienstherrn spätestens dann durch Bummelstreik und Erfüllung aller Beamtenklischees zurückgezahlt. Alles schon mehrfach erlebt...
WasDennNun:
--- Zitat von: Tagelöhner am 28.02.2021 12:15 --- Und falls sie es dann doch noch irgendwann bis ins Endamt schaffen, hält die Freude darüber nicht lange an und es wird dem Dienstherrn spätestens dann durch Bummelstreik und Erfüllung aller Beamtenklischees zurückgezahlt. Alles schon mehrfach erlebt...
--- End quote ---
Tja, wenn man dem Esel keine Möhre mehr vor die Nase halten kann, dann bleibt er halt stehen.
N8:
--- Zitat von: WasDennNun am 28.02.2021 10:29 ---
--- Zitat von: N8 am 27.02.2021 20:59 ---oder eben bei einem neuen angestelltenverhältnis nach E10 deutlich mehr jahre zu "verlieren".
--- End quote ---
In einem neuem Angestelltenverhältnis verliert man nur das, was man bereit ist zu verlieren.
Wenn Menschen bereit sind in einer Stufe x bei einem AG anzufangen, dann ist es eine "freie" Entscheidung zwischen AN und AG.
Also ist "verlieren" eher mit "wegwerfen" gleichzusetzen.
--- End quote ---
da es hier im forum unzählige threads zu dem thema gibt, wie man den AG dazu bewegen kann, vorbeschäftigungszeiten vollständig anzuerkennen, bin ich offenbar nicht die einzige, die die erfahrung gemacht hat, dass man als AN da leider in einer weniger "freien" position ist
aber schön, dass das in deinem bereich oder mit deiner qualifikation unproblematisch ist
Tagelöhner:
@WasDennNun
Ganz genau, nur ist dabei immer wieder bemerkenswert und amüsant, dass dieser Esel scheinbar bei der sogenannten "Bestenauslese" auserkoren wurde.
Oder hat ihn vielmehr der lange und steinige Beamtenpfad vielleicht erst vom Zugpferd zu diesem Esel werden lassen? Philosophisch sicherlich ein interessantes Thema... ;D
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