Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Auf E13 Stelle beworben, E10 Stelle angeboten bekommen
Peter80:
Nur mal so als zusätzliche Frage...
könnte ich auch als "sonstiger Beschäftigter" in Betracht gezogen werden, wenn man mich nur aufgrund des nicht vorhandenen Master-Abschlusses aussortieren möchte?
Lars73:
Man muss zwischen dem Stellenbesetzungsverfahren und der Eingruppierung unterscheiden.
Für einen Arbeitgeber des öffentliches Dienstes gilt was in der Ausschreibung gefordert wird. Wenn dort ein Master verlangt wird, bist du aus dem Verfahren draußen.
Wenn das Ausschreibungsverfahren auch für Personen ohne diese Qualifikation geöffnet ist geht es. Es berührt dann nur ggf. die Eingruppierung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Peter80 am 02.03.2021 10:58 ---Nur mal so als zusätzliche Frage...
könnte ich auch als "sonstiger Beschäftigter" in Betracht gezogen werden, wenn man mich nur aufgrund des nicht vorhandenen Master-Abschlusses aussortieren möchte?
--- End quote ---
Wenn man dich aussortieren möchte, dann könntest du auch mit Master oder Doktortitel aussortiert werden.
Wenn man dir die Tätigkeiten nicht übertragen möchte, weil du kein Master hast, dann ist es halt kein tarifliche Frage, sondern eine dämliche (weil man glaubt man dürfe dir das nicht übertragen) oder eine inhaltliche (man traut dir den Job nicht zu) Frage.
Und wenn man dir dann die Tätigkeiten doch überträgt, dann kann man dir halt nur die E12 zahlen, weil du eben keinen Master hast.
Und wenn man will könnte man auf die Idee kommen dir die E13 zu zahlen, weil man glaubt du erfüllst die Voraussetzungen des sB.
Peter80:
Update
Ich habe das Vorstellungsgespräch wahrgenommen...
Die E13-Stelle wollte/konnte man mir nicht übertragen, weil ich kein Uni-Diplom habe und somit nicht für den höheren Dienst in Frage kommen würde. Eine E12 für die Stelle würde aber auch nicht in Frage kommen. Also alles wie vorab schon bekannt.
Für die Alternativstelle wollte man mich nicht höher eingruppieren, weil man sonst den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen würde und es unfair den Kollegen gegenüber wäre.
Man hatte mir direkt "wohlwollend" die E10, Stufe 3, angeboten, hatte mir aber keinerlei Optionen, Kompromisse oder Perspektiven angeboten. Ich hatte dann dankend abgelehnt.
Schade eigentlich. Die Leute schienen alle sehr freundlich und die Stelle war interessant.
Das Gespräch an sich war auch recht angenehm und kein Vergleich zu manch aggressivem Verhör mit Psycho-Spielchen in der freien Wirtschaft.
Bei einem gewissen Entgegenkommen hätte ich es vielleicht gemacht. Aber nicht bei einer Differenz von ~ 20000 € p.a. ...
Spid:
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird durch die Besserstellung eines Einzelnen nicht berührt.
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