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Anspruch auf Beförderung nach erfolgreichem Widerspruch?

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Saphira:
Ja, tut mir leid, da habe ich tatsächlich die falsche Wortwahl genutzt. Es geht natürlich um die rückwirkende Einweisung in eine Planstelle.

Der Dienstposten, auf dem ich sitze, ist gebündelt, würde sich also auch nach der Beförderung nicht ändern.

Das Urteil werde ich mir einmal durchlesen. Danke.

Verwaltungsgedöns:
Hi, ich weiß nicht, wie deine Behörde strukturiert ist. Aber ich empfehle dir, mit dem Sachverhalt mal beim Personalrat vorzusprechen. Ein derartiges Problem dürfte denen sicher bekannt sein und mit Auswahlverfahren, Beurteilungen, Maßstäben etc. kennen die sich recht gut aus.

Saphira:
Der Personalrat ist bereits seit einem Jahr eingebunden, aufgrund der schon nach dem Vorgespräch für die Beurteilung absehbaren Rechtswidrigkeit derselben. Aus dessen Sicht bin ich auch im Recht, man stößt jedoch auf taube Ohren - genauso wie mein aktueller Vorgesetzter (nicht der Erstbeurteiler bei der betroffenen Regelbeurteilung), der sich dankenswerterweise sehr für mich einsetzt.

Yvonne:
Eventuell könnte man eine Amtspflichtverletzung und daraus einen Schadenersatzanspruch prüfen? Bin aber keine Juristin.

2strong:
Lass Dir über die Entscheidung der Behörde im Bezug auf Deine Nichtberücksichtigung doch erstmal einen rechtsmittelfähigen zukommen. Auf der Basis können wir dann ja weitersehen. Der Personalrat bringt Dich hier m. E. kein Stück weiter.

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