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Personalrat und Vertrauen
Amiga:
--- Zitat von: Falke007 am 05.03.2021 09:11 ---Gegen die Kameras kann sich allerdings auch jeder normale Angestellte/r mit Blick auf den Datenschutz wehren.
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Kameras zuscheißen geht deutlich schneller.
Falke007:
--- Zitat von: Amiga am 05.03.2021 20:31 ---
--- Zitat von: Falke007 am 05.03.2021 09:11 ---Gegen die Kameras kann sich allerdings auch jeder normale Angestellte/r mit Blick auf den Datenschutz wehren.
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Kameras zuscheißen geht deutlich schneller.
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Das sicherlich - wobei ich mir das sehr gelenkig und/oder eklig vorstelle ;D
Alphonso:
Man unterschätze nicht die Kreativität der Mitarbeiter im öD.
Nachdem unserer Abteilung ein weiteres Dezernat einer anderen Abteilung zugewiesen wurde, was mit Umzügen für die Mitarbeiter verbunden war aufgrund unterschiedlicher Standorte, tauchten in den Mülleimern in den Sanitäreinrichtungen in unregelmäßigen Abständen sehr gut gefüllte Müllbeutel auf mit menschlichen Ausscheidungsprodukten in nicht-flüssiger Form.
Ob das nun geschah, um Unmut kundzutun oder einfach das Verhalten ist entsprechender Personen, um Wasser zu sparen, konnte bis heute nicht geklärt werden. Entsprechende Ermittlungen wurden allerdings auch nicht eingeleitet, um die Herkunft zweifelsfrei nachzuweisen.
GoethesGartenhaus:
--- Zitat von: Lars73 am 19.02.2021 07:15 ---Ein Recht sich durch andere Personen begleiten zu lassen besteht in der Regel nicht. Wäre mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
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Jeder Arbeitnehmer in Deutschland darf sich bei Gesprächen mit seinem Arbeitgeber durch ein Mitglied des Betriebsrates (insofern es einen gibt), des Personalrates oder durch eine/n Gewerkschaftssekretärin/Gewerkschaftssekretär begleiten lassen. Dazu bedarf es keiner Zustimmung des AG.
Lars73:
Ein Recht einen Anwalt oder Gewerkschaftssekretär zu dem Gespräch mitzunehmen besteht nicht. Zum Personalrat habe ich mich geäußert. Bei denen sinnentstellenden Teilzitat geht es nur um andere Personen als eine Person aus dem Personalrat.
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