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Personalrat und Vertrauen
GoethesGartenhaus:
Woraus leiten Sie das ab, dass es ein solches Recht nicht gibt? Es ist erlaubt wenn es z. B. um einen Konflikt geht oder der AG auch Verstärkung hat. Es gilt das Prinzip der Waffengleichheit.
WasDennNun:
--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 14.03.2021 07:59 ---Woraus leiten Sie das ab, dass es ein solches Recht nicht gibt? Es ist erlaubt wenn es z. B. um einen Konflikt geht oder der AG auch Verstärkung hat. Es gilt das Prinzip der Waffengleichheit.
--- End quote ---
Interessante Antwort, wie solle man etwas ableiten, wenn es nicht existiert.
Es stellt sich ja eher die Frage:
Woraus leitet sich ein solches Recht ab?
Lars73:
Es gibt kein einschlägige gesetzliche Regelung die ein solches Recht einräumt. Man muss sich also auf Generalklauseln etc. stützen. Die Rechtsprechung hat die Frage ausführlich bearbeitet. Nur wenn der Arbeitgeber externe Beratung hinzuzieht darf man dies auch als Arbeitnehmer. Ansonsten kann man sich nur von Betrieb- und Personalrat begleiten lassen. (Selbst dort gibt es Grenzen. Nicht unbedingt bei jeden Thema besteht ein solcher Anspruch.)
Das was ich beschreibe ist die in der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung beschriebene Rechtslage. Worauf stützt du deine abweichende Sicht.
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