Hallo!
Ich arbeite in einer Gemeindeverwaltung derzeit für die Entgeltgruppe 6.
Eine höhere Eingruppierung ist seit einigen Monaten beantragt
, wird aber erst zur Jahresmitte entschieden.
Ich will aber vor Jahresmitte aus dem ÖD ausscheiden.
Ist meine beantragte höhere Eingruppierung dann obsolet oder gibt es eine Nachzahlung?
Meine Logik wäre, dass ich ja schon seit Monaten Tätigkeiten ausübe, die einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen wären, sodass auch bei meinem Ausscheiden aus dem ÖD der Antrag auf eine höhere Eingruppierung geprüft werden müsste.
Kommt der Prüfer dann zu dem Schluss, dass eine höhere Eingruppierung rechtens ist, dann sollte es meiner Ansicht nach eine Nachzahlung geben, auch wenn ich bereits ausgeschieden bin.
Warum habe ich nur das Gefühl, dass das zu schön klingt, um wahr zu sein?
Bin für Hinweise dankbar!