Deine Ansicht ist zutreffend. Für die Tätigkeit im PR wirst du freigestellt, deine bisherige Tätigkeit ändert sich erstmal nur im zeitlichen Umfang.
Das ist wie bei einer Teilzeitkraft, durch die Stundenreduzierung ändert sich auch nichts an den übertragenen Aufgaben und deren Zeitumfang.
Kannst Dir ja mal den Spaß machen und deinem Arbeitgeber mitteilen, dass deine PR-Arbeit so hochwertig ist, dass sie mit E 15 bewertet ist und du um entsprechende Anpassung deines Gehalts bittest