Autor Thema: Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage  (Read 4994 times)

Bonosteffen

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Guten Tag,
am 01.12.2020 wurde ich zum stellv. Abteilungsleiter bestellt, weil dem Abteilungsleiter gekündigt wurde.

Seitdem leite ich als Stellvertreter die Abteilung. Nun habe ich beim Personalreferat nach einer Zulage gefragt.

Dies wurde abgelehnt, weil ich zwar vertretungsweise höherwertige Tätigkeit wahrnehme, aber weil ich schon in EG 15 bin kann ich keine Zulage bekommen.

Das gibt der Paragraph 14 TV-L nicht her. Gemäß 14 Absatz 1 hab ich zwar Anspruch, aber gemäß Absatz 2 gibt es keine Berechnungsgrundlage.

Gibt es noch Möglichkeiten doch eine Zulage zu bekommen? Die Abteilungsleiterstelle ist in A16 ausgeschrieben.
Danke für die Hilfe. Grüße

Spid

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #1 am: 19.02.2021 22:01 »
Inwiefern sollte es sich um eine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne handeln?

Bonosteffen

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #2 am: 19.02.2021 22:22 »
Eigentlich bin ich Referatsleiter in der Abteilung und nehme nun bis zur Neubesetzung der Stelle die Abteilungsleitung wahr. Das Personalreferat hat mir bestätigt, dass mir mit der Ernennung zur Stellvertretung eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde.

Spid

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #3 am: 20.02.2021 05:57 »
Eine höherwertige Tätigkeit ist eine andere Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, §14 Abs. 1 TV-L. Inwiefern sollte es sich um eine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne handeln?

McOldie

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #4 am: 20.02.2021 11:30 »
Ein Beschäftigter, der als „ständiger Vertreter“ bestellt und deshalb auch zur Abwesenheitsvertretung verpflichtet ist, hat im Vertretungsfall keinen Anspruch auf eine Vertretungszulage, denn es wird ihm keine „andere Tätigkeit“ übertragen

Spid

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #5 am: 20.02.2021 11:32 »
Ein ständiger Vertreter kommt im Sachverhalt nicht vor.

Bonosteffen

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #6 am: 20.02.2021 16:37 »
Richtig, ich bin nicht als ständiger
Vertreter ernannt worden. Dann würde ich wahrscheinlich in Abgrenzung zu den "anderen Referatsleitungen" eine persönliche Zulage bekommen.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/voruebergehende-hoeherwertige-taetigkeit-53-voraussetzungen_idesk_PI13994_HI1434555.html

Ich sehe es als höherwertige Tätigkeit, weil das Personalreferat dies mir auch schriftlich bestätigt hat.

Spid

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #7 am: 20.02.2021 16:41 »
Die mindere Güte Deines AG stand nicht infrage. Inwiefern entspräche die Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe?

Lothar57

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #8 am: 20.02.2021 19:38 »
Wenn die EG15 für Tarifbeschäftigte ohnehin das Ende der Fahnenstange bedeutet, kann es dann überhaupt eine höherweritige Tätigkeit geben?
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #9 am: 20.02.2021 19:43 »
Zumindest keine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne, denn
Eine höherwertige Tätigkeit ist eine andere Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, §14 Abs. 1 TV-L.

Lothar57

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #10 am: 20.02.2021 20:05 »
Zumindest keine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne, denn
Eine höherwertige Tätigkeit ist eine andere Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, §14 Abs. 1 TV-L.

Dann man dem Fragesteller nur raten, eine außertarifliche Zulage zu fordern, und, falls der AG sich weigert, die Brocken der Leitungsstelle hinzuschmeißen.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #11 am: 20.02.2021 20:10 »
Du meinst, er solle kündigen?

Bonosteffen

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #12 am: 20.02.2021 20:12 »
Danke für den Rat. Werde ich auch bald tun.
Die Zulage an sich hab ich schon abgehakt. Bin hauptsächlich aber an der, in meinem Fall, Doppeldeutigkeit des 14 TV-L verzweifelt. Auf der einen Seite habe ich meiner Meinung nach eindeutig Anspruch auf die Zulage. Auf der anderen Seite wieder nicht weil halt tariflich bei EG15 Schluss ist. Alles darüber ist außertarif und muss verhandelt werden .

Spid

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #13 am: 20.02.2021 20:19 »
Da ist nichts doppeldeutig.
Eine höherwertige Tätigkeit ist eine andere Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, §14 Abs. 1 TV-L. Inwiefern sollte es sich um eine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne handeln?
Es gibt keine höhere Entgeltgruppe, für die Tätigkeitsmerkmale hinterlegt wären. Mithin gibt es auch keine höherwertige Tätigkeit. Punkt.

Bonosteffen

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Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
« Antwort #14 am: 20.02.2021 20:25 »
Danke für den interessanten Austausch. Meine Haltung ist eine andere. Ich mache die Vertretung jetzt 3 Monate. Die Zulage an sich ist mir nicht ganz so wichtig. Es geht mir um die Anerkennung und Wertschätzung bzw. die fehlende. Es stört mich auch,  dass ich aktiv danach fragen muss.

Ich sehe mich als Verhinderungsstellvertreter. Heißt, ich sorge für die Sicherung des lfd. Betrieb.

Strategische Themen und zukunftsorientierte Entscheidungen werde ich nicht treffen und Konzepte hierfür erstellen. Genau das wird von mir erwartet. Das werde ich aber nicht tun unter diesen Umständen.