Von Verfassungs wegen sind Beamt*innen ja auch eigentlich für hoheitliche Aufgaben vorgesehen, und Tarifbeschäftigte für den Rest. Wenn das in der Praxis anders gehandhabt wird, kommt es zu den beschriebenen "Konflikten". Das hat also nichts mit Tarifrecht oder Beamtenrecht zu tun, sondern mit dem Agieren der Dienstherrn/Arbeitgeber.
Nun denn, natürlich sind Beamtenrecht und Tarifrecht formal zwei verschiedene Paar Schuhe. Fakt ist aber, dass Menschen mit gleicher Arbeit, Qualifikation und Verantwortung vom in Personalunion auftretenden Dienstherren bzw. Arbeitgeber völlig unterschiedlich behandelt und vor allem finanziell vergütet werden.
Da sitzen z.B. im selben Büro oder Lehrerzimmer zwei gleichaltrige, ehemalige Studienkollegen nebeneinander, deren Netto-Einkommen im Extremfall um bis zu 1000 Euro auseinanderklaffen kann, obwohl sie exakt denselben Job machen. Grund: Kollege A wurde seinerzeit wegen Übergewicht nicht verbeamtet.
Wenn ein Arbeitgeber/Dienstherr einen Tarifbeschäftigen mit hoheitlichen Aufgaben betraut, sollte er ihn auch fairerweise, wo möglich, mit verbeamteten Kollegen gleich stellen. Das Tarifrecht böte dazu auch Möglichkeiten (Vorweggewährung von Stufen oder AT-Zulagen).
Ich weiß: Moralische Fragen und Fairness sind tarifrechtlich unbeachtlich...