Autor Thema: Anspruch auf Nachzahlung bei laufendem Antrag auf höhere Eingruppierung  (Read 1607 times)

updrafttower

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Hallo!

Ich arbeite in einer Gemeindeverwaltung derzeit für die Entgeltgruppe 6. :(
Eine höhere Eingruppierung ist seit einigen Monaten beantragt  ;D, wird aber erst zur Jahresmitte entschieden. :-[

Ich will aber vor Jahresmitte aus dem ÖD ausscheiden.

Ist meine beantragte höhere Eingruppierung dann obsolet oder gibt es eine Nachzahlung? :-\

Meine Logik wäre, dass ich ja schon seit Monaten Tätigkeiten ausübe, die einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen wären, sodass auch bei meinem Ausscheiden aus dem ÖD der Antrag auf eine höhere Eingruppierung geprüft werden müsste.

Kommt der Prüfer dann  zu dem Schluss, dass eine höhere Eingruppierung rechtens ist, dann sollte es meiner Ansicht nach eine Nachzahlung geben, auch wenn ich bereits ausgeschieden bin. ;D

Warum habe ich nur das Gefühl, dass das zu schön klingt, um wahr zu sein? :-[

Bin für Hinweise dankbar!


Spid

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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Kaiser80

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Es gibt keinen Antrag :o auf Höhergruppierung :P. Im TVÖD greift die Tarifautomatik  :'(
Wenn dir höherwertige 8) Tätigkeiten dauerhaft und wirksam ;D übertragen wurden, bist du ab diesem ::) Zeitpunkt höhergruppiert :o Statt eines rechtlich nicht existierenden ;D und bedeutungslosen >:( Antrags  :'(bedarf es einer glaubhaften Aufforderung :P zur Zahlung des zustehenden Entgeltes ;D ;D

btw: Is das ansteckend mit den Smileys?