Autor Thema: Frage zum Arbeitszeitkonto  (Read 3171 times)

TurnB

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Frage zum Arbeitszeitkonto
« am: 21.02.2021 08:28 »
Guten Morgen,
ich hätte bezüglich der in vielen Behörden existierenden "Zeiterfassung" oder "Stechuhr" eine Frage. Immer wieder wird bei uns erwartet, dass über die normale Vollzeittätigkeit hinaus gearbeitet wird. Auch am Wochenende bei Veranstaltungen, die Corona bedingt ja nun schon einige Maße ausgefallen sind, statt dessen wird an den Wochenenden nun aber anderes an Arbeiten erwartet, von Büroumzügen intern, die an den Wochenenden gemacht werden sollen usw. Die dadurch entstehenden Überstunden, die quasi faktisch angeordnet werden, indem gesagt wird: Samstag muss der erste Stock umgezogen werden, sei um 8 Uhr da, werden grundsätzlich nicht mit einem Zuschlag vergütet oder versehen, also sind normale Stunden, die aufs Konto laufen.

Ich habe letztens mal nachgefragt und bekam als Antwort, wir hätten doch unser Zeitkonto, könnten das irgendwann, wenn mal mehr Luft ist wieder abfeiern. Da bei uns die Begriffe alle ohne Hintergrundwissen genutzt werden, also Mehrarbeit, Überstunden, Zeitkonto, wollte ich mal nachfragen, was genau mit §10 TVÖD Arbeitszeitkonto gemeint ist - ist das das normale Zeitkonto, was in vielen Behörden verbreitet ist, das eben die Zeit und Mehrarbeit als Stunden zählt, anzeigt und verwaltet oder steckt da mehr dahinter?

Mir kommt es nämlich spanisch vor, dass wenn ich meine reguläre Arbeitszeit arbeite, jede Stunde genausoviel wert ist, wie wenn ich Samstags um 8 Uhr als Hausmeister irgendwelche Arbeiten außerhalb meiner regulären Zeit machen muss, die ich nicht zeitnah wieder abgefeiert bekomme.

Ich vergleiche das gern mit Handwerkern, die ich wegen Rohrbruch oder sowas mal eben am Wochenende holen muss, also Notdienst kostet mich nachts auch mehr und am Wochenende als unter der Woche in der regulären Zeit.


Lars73

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #1 am: 21.02.2021 09:02 »
Was steht denn in der Dienstvereinbarung zur Arbeits/-Gleitzeit?

Sa von 6-13 Uhr fallen tatsächlich keine Zuschläge an. Es stellt sich dann maximal die Frage ob es Überstunden sind.

TurnB

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #2 am: 21.02.2021 09:10 »
Die erste Frage für mich ist, wie kommt man an diese Vereinbarungen ran, für die Kollegen, die eher im gewerblichen Bereich tätig sind, ist das immer etwas schwierig.

Was mir bekannt ist, sind Nachtzuschläge ab 21 Uhr, die aber kaum eine Rolle spielen, in der Regel ist man um die Zeit nicht mehr im Dienst.

Überstunden sind bei uns in der Regel zu machen, wenn der Vorgesetzte es für nötig hält, da wir eigentlich immer 2-3 Stunden in der Woche "Plus" machen, ist ein Abfeiern zB Montags darauf ausgeschlossen. Wird zwar immer großspurig angekündigt aber in der Praxis nicht machbar.

Spid

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #3 am: 21.02.2021 09:37 »
Gleitzeitkonten sind regelmäßig keine Arbeitszeitkonten nach §10 TVÖD. Existiert kein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD, können Zeitzuschläge nicht faktorisiert gebucht werden. Sie sind auszuzahlen. Das gilt auch für Zuschläge für Arbeitsstunden, die zu Überstunden werden. Die für das Arbeitsverhältnis geltenden Dienstvereinbarungen sind im Nachweis nach §2 NachwG aufgeführt. Sollte eine dort bezeichnete Dienstvereinbarung interessant sein, kann man sie vom AG verlangen. Das läßt sich auch vor dem ArbG durchsetzen.

TurnB

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #4 am: 21.02.2021 10:48 »
Puh. Also ich versuchs mal zu verstehen, mein Konto, ein typisches Gleitzeitkonto, ist also ein Gleitzeitkonto und hat nichts mit dem §10 TVÖD zu tun. Die Stunden, die bei mir auflaufen, sind ja angeordnete Überstunden und die sind dann auszuzahlen, also können garnicht abgefeiert werden? Ausgezahlt wird bei uns nur auf explizites Verlangen und das äußerst ungern und dann auch ohne Zuschlag, der wäre bei meiner Eingruppierung in EG6 nämlich 30% also recht viel finde ich.

Spid

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #5 am: 21.02.2021 11:00 »
Überstunden sind stets angeordnet, sonst wären es keine. Sie können auch in Freizeit ausgeglichen werden, jedoch nur einen bestimmten Zeitraum. Sie können nur auf ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD gebucht werden. Einzige Ausnahme kann eine vor dem 01.10.2005 inkraft getretene, wirksame und seitdem unverändert fortgeltende und immer noch wirksame Gleitzeitregelung sein.

TurnB

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #6 am: 21.02.2021 11:14 »
Danke. Verstehe. Dann ist das bei uns ziemlich chaotisch, es wird immer von "freiwilligen Überstunden" gesprochen, die aber nur so lange freiwillig sind, wie man sie macht, sonst werden sie angeordnet, aber der Unterschied ist nicht erkennbar, also man muss sie so oder so machen. Im Klartext heißt es also doch, entweder man lässt nach 39 Wochenstunden den Hammer fallen oder sie werden angeordnet und in letzterem Fall sind dann Zuschläge bei der Auszahlung zu zahlen? Oder sie werden halt im vom Arbeitgeber vorgegebenen Zeitraum abgefeiert? Der Chef vertröstet zwar immer auf ruhigere Zeiten, tut er aber seit 2019 schon. Also dies zum "abfeiern in ruhigeren Zeiten".

Spid

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #7 am: 21.02.2021 11:24 »
Ja und ja.

TurnB

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #8 am: 21.02.2021 11:33 »
Okay, danke vielmals, dann wird das ganze für mich verständlicher. Ich glaub ich werde mich mal an den PR wenden.

wedo

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #9 am: 22.02.2021 07:17 »
Gleitzeitkonten sind regelmäßig keine Arbeitszeitkonten nach §10 TVÖD. Existiert kein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD, können Zeitzuschläge nicht faktorisiert gebucht werden. Sie sind auszuzahlen. Das gilt auch für Zuschläge für Arbeitsstunden, die zu Überstunden werden. Die für das Arbeitsverhältnis geltenden Dienstvereinbarungen sind im Nachweis nach §2 NachwG aufgeführt. Sollte eine dort bezeichnete Dienstvereinbarung interessant sein, kann man sie vom AG verlangen. Das läßt sich auch vor dem ArbG durchsetzen.

Hallo Spid, kannst du mir bitte das mit den buchen noch etwas genauer erläutern. Woraus ergibt sich dies?

vielen Dank

Spid

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #10 am: 22.02.2021 07:20 »
§8 Abs. 1 Satz 4 TVÖD eröffnet die Möglichkeit nur unter der Voraussetzung, daß ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD besteht.

wedo

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #11 am: 22.02.2021 08:33 »
Danke für die Info

TurnB

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #12 am: 22.02.2021 22:02 »
Guten abend,
nochmal ich. Also ich habe heut mit meinem Chef gesprochen, der mich an sah, als ob ich irgendwie vom Mars käme. Das hätte er noch nie gehört, dass irgendwer Zulagen bekäme, wenn er Überstunden angeordnet bekäme. Ich sagte, dass ich die Mehrarbeit dann gern in Kürze (Ostern) abbauen möchte, woraufhin er wieder verneinte, das ginge nicht, also es gibt irgendwie nie eine Möglichkeit, abzubauen, aber immer einen Grund aufzubauen, auszahlen lassen könne ich mir die Stunden (ausnahmsweise) aber ohne Zulagen, von Zulagen wolle er nichts hören und wenn ich das meinte, könnte ich mir was anderes suchen. Also war ziemlich komisch das Ganze. Ungeachtet dessen sprach er schon wieder davon, dass er mir anordne über meine Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten, aber ohne Zulage. Also ich glaub er weiß garnicht wo recht, wovon er spricht, vielleicht ein Problem im gewerblichen Bereich, aber keine Ahnung was davon zu halten ist. Ein Bekannter von mir, der auch als Hausmeister arbeitet, kennt das Problem genau so wie ich.

Spid

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #13 am: 22.02.2021 22:07 »
Lohnklage

blondie

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Antw:Frage zum Arbeitszeitkonto
« Antwort #14 am: 23.02.2021 07:39 »
du wolltest doch den Personalrat ansprechen. Der muss ja auch eine Meinung dazu haben und dir zur Seite stehen, sofern er seinen Job richtig macht.