Mir erschließt immer noch nicht, was an §40 Abs. 3 „kritisch“ sein sollte.
Die Norm sorgt dafür, daß mittelfristig die Entgelttabelle TVÖD Bund gilt - mit einer E16 obendrauf. Das entspricht genau der Absicht und dem Wunsch, durch zunächst höhere Entgelte einen Anreiz für den freiwilligen Übertritt zur GmbH zu schaffen.