Autor Thema: E9b ohne ALG 2?  (Read 2415 times)

collie2411

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E9b ohne ALG 2?
« am: 21.02.2021 21:32 »
Moinsen,
ich bin seit 20 Jahen in meiner Dienststelle und bekomme 9a. Nun habe ich mich an einer anderen Behörde auf 9b beworben.
Da ich den ALG2 nicht habe, wird nun diese Höhergruppierung abgelehnt. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ich über 50 bin, seit über 20 Jahren im ÖD arbeite und den Grundlehrgang ALG2 absolviert habe. Trotzdem wird abgelehnt. Aus persönlichen Gründen habe ich dann abbrechen müssen.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich argumentieren kann?

VG

Spid

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Antw:E9b ohne ALG 2?
« Antwort #1 am: 21.02.2021 21:34 »
Argumentieren in Bezug auf was? Und hast Du nun den AL2 oder nicht erfolgreich abgeschlossen?

collie2411

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Antw:E9b ohne ALG 2?
« Antwort #2 am: 21.02.2021 21:49 »
Nein, ich habe den ALG2 nicht.

Ich dachte mal gehört zuhaben, dass man trotzdem die Möglichkeit der Höhergruppierung hat. Aufgrund der langen Zugehörigkeit. Außer mir gibt es keine Bewerber, die die Voraussetzngen erfüllen.

Spid

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Antw:E9b ohne ALG 2?
« Antwort #3 am: 21.02.2021 22:01 »
Der fehlende AL2 steht einer Höhergruppierung in keinster Weise entgegen. Eingruppierung ist jedoch vorliegend nicht das Problem. Hier geht es um die Übertragung einer Tätigkeit, die zur begehrten Eingruppierung führt. So der AG in seiner Ausschreibung den AL2 gefordert hat und Du ihn nicht hast, erfüllst Du die Voraussetzung nicht und darfst nicht berücksichtigt werden.

collie2411

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Antw:E9b ohne ALG 2?
« Antwort #4 am: 21.02.2021 22:07 »
Schade. Na ja, vielleicht lassen sie sich erweichen, wenn keine anderen Bewerbungen mehr reinflattern. In der ersten Ausschreibung wollten sie sogar einen Verwalungsfachwirt. Jetzt wird ALG2 gefordert. Mal sehen, ob sie noch weiter runtergehen.

Ich danke dir für die Information!!

gerzeb

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Antw:E9b ohne ALG 2?
« Antwort #5 am: 22.02.2021 08:52 »
Den "ALG 2" kürzt man übrigens AL 2 ab, nur als Hinweis für künfitge Schreiben an Dienststellen

collie2411

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Antw:E9b ohne ALG 2?
« Antwort #6 am: 22.02.2021 10:37 »
Stimmt...die Abkürzung macht Sinn! :D

shenja

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Antw:E9b ohne ALG 2?
« Antwort #7 am: 23.02.2021 11:01 »
Schade. Na ja, vielleicht lassen sie sich erweichen, wenn keine anderen Bewerbungen mehr reinflattern. In der ersten Ausschreibung wollten sie sogar einen Verwalungsfachwirt. Jetzt wird ALG2 gefordert. Mal sehen, ob sie noch weiter runtergehen.

Ich danke dir für die Information!!

Ich bin mit AL II sogar Verwaltungsfachwirtin. Ist das von Bundesland zu Bundesland anders geregelt?