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[BW] Rückzahlung Anwärtersonderzuschläge bei Wechsel in anderes Bundesland

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Franzilein:
Das ist, was das LBesGBW sagt. Aber das wurde ja bereits gesagt.
Auch wenn ein Rückfordern der Zuschläge im Falle des Wechsels in den Gültigkeitsbereich eines anderen Besoldungsgesetzes möglich ist, halte ich es innerhalb meines Ministeriums eigentlich nur im Falle einer Nichtbewährung in der Laufbahn Prüfung oder der Zeit danach für wahrscheinlich.
Aber das ist nur meine Einschätzung.

Butterblume95:
Hallo Franzilein und newT,

vielen, vielen Dank für eure Hinweise und das ihr euch die Zeit genommen habt zu antworten! Ich bin für eure Hilfe sehr dankbar. Als das Thema aufkam und ich versucht habe alles zu verstehen wurde ich ein bisschen von dem Vorschriftendschungel erschlagen.

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