Autor Thema: [Allg] Bewährungszeit A13 auf A14  (Read 7291 times)

MartinFellmann

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[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14
« am: 23.02.2021 00:04 »
Liebes Team,

gibt es eine Bewährungszeit, wenn man von A13 Studienrat auf A14 Oberstudienrat befördert wird?

Viele Grüße

Martin
« Last Edit: 23.02.2021 01:18 von Admin2 »

BStromberg

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Antw:[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14
« Antwort #1 am: 23.02.2021 06:19 »
§ 7 IV LVO NRW z.B.

Nennt sich "Erprobungszeit" und ist m.W.n. in quasi allen Ländern und beim Bund eine Beförderungsvoraussetzung.

Kann man für sich und sein einschlägiges Bundesland durchaus mal selbst recherchieren, wenn man sich zum Oberstudienrat befördern lassen möchte  ???

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MartinFellmann

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Antw:[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14
« Antwort #2 am: 23.02.2021 10:19 »
Kann man das irgendwo bei Schure oder so nachlesen? Habe jetzt bestimmt 2 Stunden recherchiert aber es nirgendwo gefunden ... auf keiner Seite ...

MartinFellmann

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Antw:[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14
« Antwort #3 am: 23.02.2021 10:20 »
Es handelt sich um das Bundesland Niedersachsen

Alphonso

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Antw:[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14
« Antwort #4 am: 23.02.2021 11:15 »
Hallo, Beförderung kann etwas mit Laufbahnen zu tun haben, also bietet sich ein Blick in die entsprechende Laufbahnverordnung des Landes Niedersachsen an: In diesem Fall die NLVO. Bei der Suche nach dem Wort Beförderung oder nach Hinweis noch besser "Erprobung" sollte man im § 10 fündig werden. Hr. Stromberg hat mit seinem Beispiel aus NRW bereits den Hinweis gegeben.

Zitat
(1) 1Die Beförderung setzt die Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit auf einem mindestens dem höheren Amt zugeordneten Dienstposten voraus. 2Die Erprobungszeit nach § 20 Abs. 2 NBG dauert für Ämter der Besoldungsgruppen A 3 bis A 13 drei und im Übrigen sechs Monate. 3Sie kann in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 1 verlängert werden; sie soll die Dauer eines Jahres nicht überschreiten.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 dauert die Erprobungszeit sechs Monate, wenn bei der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 13 ein nach § 3 Abs. 1 regelmäßig zu durchlaufendes Amt nach § 3 Abs. 4 nicht durchlaufen wird.

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Antw:[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14
« Antwort #5 am: 23.02.2021 11:59 »
gibt es eine Bewährungszeit, wenn man von A13 Studienrat auf A14 Oberstudienrat befördert wird?
Eine grundsätzlich erforderliche sechsmonatige Erprobung entfällt, wenn Du bereits zuvor (hinreichend lange) auf einem Dienstposten tätig warst, der einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 zugeordnet war. Ist Dir bekannt, ob Iberräte bei Euch sogenannte Funktionsstellen innehaben, also zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen?

MartinFellmann

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Antw:[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14
« Antwort #6 am: 23.02.2021 15:26 »
Also ich komme von a13 und gehe auf eine neue Schule mit einer a14 zulagenstelle, da die vom Land nicht nicht da ist.

Bewerbungsverfahren, Gespräch zum Amt etc. ist alles identisch, deswegen auch die 6 Monatige Probezeit denke ich.

Und wenn dann die offizielle Planstelle vom Land kommt, wird das sozusagen von der zulagenstelle zur offiziellen Planstelle.

Ist eine Privatschule und ich werde vom Dienst beurlaubt unter Fortzahlung der Bezüge...

Aber dann ist es ja trotzdem normal mit den 6 Monaten, korrekt?

Nennt man das Bewährungszeit oder Probezeit ?

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Antw:[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14
« Antwort #7 am: 23.02.2021 15:32 »
Nennt sich Erprobungszeit.