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Bewerbungsabsichten offenlegen?

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John Doe:
Hallo liebes Forum,
ich habe mich extra hier angemeldet, weil mich ein Problem ziemlich drückt. Hier die Schilderung:
Ich bin Angestellter im gehobenen Dienst einer Landesbehörde. Der Job macht mir im Großen und Ganzen Spass, jedoch gibt es kaum Aufstiegschancen, vor allem nicht zu meinem Traumbereich, der in meinem Referat angesiedelt ist. Dies wurde mir klar, als es eine Stellenausschreibung in exakt diesem Sachgebiet gab und ich explizit aufgefordert worden bin, mich zu bewerben, da ich beste Voraussetzungen hätte und ich mich bewerben müsse, wenn ich weiterkommen möchte. Gesagt getan. Leider hat den Job ein externer Bewerber bekommen und nicht ich ider ein Kollege. Uns wurden dann Versprechungen gemacht, dem Chef war es offensichtlich peinlich. Doch bis jetzt wurde daraus nichts und ich bin skeptisch, ob daraus überhaupt etwas wird. Gleichzeitig wurde angedeutet, dass ich ja nicht ewig auf der Stelle bleiben würde und ich wechseln würde. Es klang so, als ob ich indirekt zum Bewerben bei einem anderen Arbeitgeber aufgefordert werden würde. Dies habe ich jetzt auch bei einer Behörde in einem anderen Bundesland getan und es wäre mein Traumbereich. Man möchte mich zum Gespräch einladen, allerdings muss mein bisheriger Arbeitgeber einen Beurteilungsbogen ausfüllen. Das sehr gute Zwischenzeugnis genügt in diesem Bundesland nicht.
Nun stehe ich vor einem Dilemma: soll ich mir die potentielle Chance auf meine Traumstelke entgehen lassen oder soll ich meinen Chef, der ja schon indirekt zugegeben hat,  dass ich kaum noch sufstrigen kann, ins Vertrauen ziehen. Übrigens hättd ich im anderen Bundesland dann genau seinen Posten.
Ich schlafe schlecht deswegen. Ich gabe ja nucht mehr in der Hand als eine Zusage zu einem Vorstellungsgespräch.
Was soll ich machen??? Ich wäre so dankbar für Tipps.

Spid:
Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

John Doe:
Vielen Dank Spid. Ich habe jetzt auch gesehen, dass das falsche Unterforum ist, aber ich bin komplett durch den Wind.
Ich bitte einen Moderator in aller Höflichkeit, den Beitrag an eine passende Stelle zu verschieben. Herzlichen Dank.

Organisator:
Ähnliches gibt es bei Bewerbungsverfahren, wo eine Einverständniserklärung für die Einsichtnahme in die Personalakte erbeten wird.

Ich würde bei dem neuen Arbeitgeber mit offenen Karten spielen, wonach du zum frühen Stand des Bewerbungsverfahrens deinen alten Arbeitgeber noch nicht über Deinen Wechselwunsch informieren willst. Frage deinen Wunscharbeitgeber, welche zusätzlichen Informationen er noch braucht, diese würdest du ihm dann zur Verfügung stellen.
Wenn sich dein Wunscharbeitgeber für dich entscheiden sollte, könntest du alle notwendigen Infos nachreichen, bzw. Einwilligungen geben.

Je nach dem, was dein Wunscharbeitgeber daraufhin sagt, kannst du dich entsprechend entscheiden.

RsQ:
Wenn dem Chef doch gewissermaßen bewusst ist, dass es im Haus keine Aufstiegschancen gibt - warum sollte es dann problematisch sein, ihn über eine Wechselabsicht zu informieren und um Unterstützung zu bitten?

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