Autor Thema: Bewerbungsabsichten offenlegen?  (Read 2765 times)

John Doe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Bewerbungsabsichten offenlegen?
« am: 22.02.2021 13:51 »
Hallo liebes Forum,
ich habe mich extra hier angemeldet, weil mich ein Problem ziemlich drückt. Hier die Schilderung:
Ich bin Angestellter im gehobenen Dienst einer Landesbehörde. Der Job macht mir im Großen und Ganzen Spass, jedoch gibt es kaum Aufstiegschancen, vor allem nicht zu meinem Traumbereich, der in meinem Referat angesiedelt ist. Dies wurde mir klar, als es eine Stellenausschreibung in exakt diesem Sachgebiet gab und ich explizit aufgefordert worden bin, mich zu bewerben, da ich beste Voraussetzungen hätte und ich mich bewerben müsse, wenn ich weiterkommen möchte. Gesagt getan. Leider hat den Job ein externer Bewerber bekommen und nicht ich ider ein Kollege. Uns wurden dann Versprechungen gemacht, dem Chef war es offensichtlich peinlich. Doch bis jetzt wurde daraus nichts und ich bin skeptisch, ob daraus überhaupt etwas wird. Gleichzeitig wurde angedeutet, dass ich ja nicht ewig auf der Stelle bleiben würde und ich wechseln würde. Es klang so, als ob ich indirekt zum Bewerben bei einem anderen Arbeitgeber aufgefordert werden würde. Dies habe ich jetzt auch bei einer Behörde in einem anderen Bundesland getan und es wäre mein Traumbereich. Man möchte mich zum Gespräch einladen, allerdings muss mein bisheriger Arbeitgeber einen Beurteilungsbogen ausfüllen. Das sehr gute Zwischenzeugnis genügt in diesem Bundesland nicht.
Nun stehe ich vor einem Dilemma: soll ich mir die potentielle Chance auf meine Traumstelke entgehen lassen oder soll ich meinen Chef, der ja schon indirekt zugegeben hat,  dass ich kaum noch sufstrigen kann, ins Vertrauen ziehen. Übrigens hättd ich im anderen Bundesland dann genau seinen Posten.
Ich schlafe schlecht deswegen. Ich gabe ja nucht mehr in der Hand als eine Zusage zu einem Vorstellungsgespräch.
Was soll ich machen??? Ich wäre so dankbar für Tipps.

Spid

  • Gast
Antw:Bewerbungsabsichten offenlegen?
« Antwort #1 am: 22.02.2021 13:53 »
Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

John Doe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Bewerbungsabsichten offenlegen?
« Antwort #2 am: 22.02.2021 13:59 »
Vielen Dank Spid. Ich habe jetzt auch gesehen, dass das falsche Unterforum ist, aber ich bin komplett durch den Wind.
Ich bitte einen Moderator in aller Höflichkeit, den Beitrag an eine passende Stelle zu verschieben. Herzlichen Dank.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:Bewerbungsabsichten offenlegen?
« Antwort #3 am: 22.02.2021 14:09 »
Ähnliches gibt es bei Bewerbungsverfahren, wo eine Einverständniserklärung für die Einsichtnahme in die Personalakte erbeten wird.

Ich würde bei dem neuen Arbeitgeber mit offenen Karten spielen, wonach du zum frühen Stand des Bewerbungsverfahrens deinen alten Arbeitgeber noch nicht über Deinen Wechselwunsch informieren willst. Frage deinen Wunscharbeitgeber, welche zusätzlichen Informationen er noch braucht, diese würdest du ihm dann zur Verfügung stellen.
Wenn sich dein Wunscharbeitgeber für dich entscheiden sollte, könntest du alle notwendigen Infos nachreichen, bzw. Einwilligungen geben.

Je nach dem, was dein Wunscharbeitgeber daraufhin sagt, kannst du dich entsprechend entscheiden.

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 986
Antw:Bewerbungsabsichten offenlegen?
« Antwort #4 am: 22.02.2021 18:48 »
Wenn dem Chef doch gewissermaßen bewusst ist, dass es im Haus keine Aufstiegschancen gibt - warum sollte es dann problematisch sein, ihn über eine Wechselabsicht zu informieren und um Unterstützung zu bitten?

Lothar57

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 312
Antw:Bewerbungsabsichten offenlegen?
« Antwort #5 am: 22.02.2021 19:46 »
Warum nicht mit offenen Karten spielen?
A. Wenn dein derzeitiger Chef dich halten will, weiß er spätestens jetzt, dass er etwas unternehmen muss, damit du nicht abwanderst.
B. Wenn er dir ohnehin keine Chancen mehr einräumt auf einen Aufstieg, wird er dich gerne ziehen lassen.
In beiden Fällen wird er dir aber wohl eine top Beurteilung schreiben. Im Fall A kann er niemandem, den er fördern will, eine schlechte Bewertung ausstellen. Im Fall B erhöht er mit einer guten Bewertung die Chance auf deinen baldigen Abflug.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Bewerbungsabsichten offenlegen?
« Antwort #6 am: 23.02.2021 07:43 »
C. Er will ihn halten und sorgt dafür, dass er keine Top Bewertung bekommt und hofft das es keine mitbekommt und sauer ist.

John Doe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Bewerbungsabsichten offenlegen?
« Antwort #7 am: 24.02.2021 18:58 »
Liebe Mitforisten,

vielen Dank für die Antworten.

Mein Chef sieht ein, dass ich mich auf meiner jetzigen Stelle nicht weiterentwickeln kann und will mir, laut eigener Aussage, einen guten Bewertungsbogen ausstellen.

ich bin sehr froh und bedanke mich noch einmal für die Tipps, die mich bestärkt haben, mit offenen Karten zu spielen.

Viele Grüße

John Doe