Ich habe grundsätzlich ein paar Fragen:
Als noch die Gruppenleitung da war wurd ein Vertreter im Fall vom Urlaub mündlich bestimmt und zwar:
Es wurde eine Stellenbeschreibung einfach an alle verteilt und gefragt wer das machen möchte. Aus allen beteiligten hat sich einer gemeldet, so ca. von 20 Personen. In der Stellenbeschreibung stand, dass man mindestens zwei Jahre im gleichen Bereich arbeiten müssten, fundierte Fachkenntnisse haben muss und vieles mehr. Nun, die Person, welche sich gemeldet hatte, hat weder zwei Jahre Mindesterfahrung, noch fundierte Kenntnisse aus dem Bereich. Jetzt, da die Leitung auf andere Stelle wechselt führt der Vertreter diesen Bereich, weder wurde es schriftlich festgehalten noch sonst und da dieser sich plötzlich in allen Bereichen aufspielt wie der Gott persönlich ist meine Frage:
1-Kann diese Person überhaupt die Stelle haben, nur weil er sich darauf gemeldet hatte und damit einfach nur mündlich darauf bestimmt wurde und nicht mal in der Nähe die formalen Voraussetzungen erfüllt oder muss es tatsächlich von der Personalstelle angeordnet werden. Wie weit darf diese Person alle Anweisungen geben, die Arbeit betreffen?
2-Frage es wurde homeoffice bestimmt und zwar Vereinbarung zwischen Amt und Personalrat. Auf die ganze Gruppe gibt es aber nur zwei Laptops und bis jetzt war es ausreichend, wenn man im Homeoffice war und die Tätigkeit teilweise ausführen konnte, z.b. Telefon und eben seinen Bereich trotzdem rechtzeitig geschafft hat in den Tagen im Office. Nun spielt sich der Führer(neuer Vertreter) auf und sagt, wer keinen Laptop hat darf nicht mehr zuhause sein.
-Sind damit die Leute, welche einen Laptop erhalten haben und dauerhaft homeoffice machen dürfen nicht bevorteilt oder eben andere benachteiliegt und muss dann der Laptop abwechselnd an alle gegeben werden, damit diese auch homeoffice machen könnnen? Es gibt keine bestimmte Regelung dafür.
-Diese Person(der Vertreter) hat auch einen Laptop, wobei leitende Angestellte dazu befugt sind grundsätzlich immer da zu sein und nur bei Ausnahmen den Laptop eigentlich brauchen. Er möchte seinen Laptop aber nicht an jemanden geben mit der Antwort, er könnte es ja "mal" brauchen. Kann man darauf verlangen, dass er seinen Laptop an jemanden gibt in diesem Fall, damit diese Person auch homeoffice machen könnte?
Ich meine wenn der Arbeitgeber mit dem Personalrat eine Vereinbarung schafft, dass man homeoffice machen darf, jedoch nur wenn man auch einen Laptop hat(jedoch der Arbeitgeber nicht fähig ist einen Laptop zu liefern), wie weit ist diese Vereinbarung überhaupt gültig und kann ich dann verlangen mir einen Laptop zu besorgen, denn ansonsten sehe ich wieder mal, dass diejenigen die einen erhalten haben wieder im Vorteil gegenüber anderen ist.
Vielen Dank für die Antworten.