Autor Thema: Weisungsbefugnis Stellvertretung  (Read 2445 times)

Maximus2584

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Weisungsbefugnis Stellvertretung
« am: 22.02.2021 14:06 »
Ich habe grundsätzlich ein paar Fragen:

Als noch die Gruppenleitung da war wurd ein Vertreter im Fall vom Urlaub mündlich bestimmt und zwar:

Es wurde eine Stellenbeschreibung einfach an alle verteilt und gefragt wer das machen möchte. Aus allen beteiligten hat sich einer gemeldet, so ca. von 20 Personen. In der Stellenbeschreibung stand, dass man mindestens zwei Jahre im gleichen Bereich arbeiten müssten, fundierte Fachkenntnisse haben muss und vieles mehr. Nun, die Person, welche sich gemeldet hatte, hat weder zwei Jahre Mindesterfahrung, noch fundierte Kenntnisse aus dem Bereich. Jetzt, da die Leitung auf andere Stelle wechselt führt der Vertreter diesen Bereich, weder wurde es schriftlich festgehalten noch sonst und da dieser sich plötzlich in allen Bereichen aufspielt wie der Gott persönlich ist meine Frage:

1-Kann diese Person überhaupt die Stelle haben, nur weil er sich darauf gemeldet hatte und damit einfach nur mündlich darauf bestimmt wurde und nicht mal in der Nähe die formalen Voraussetzungen erfüllt oder muss es tatsächlich von der Personalstelle angeordnet werden. Wie weit darf diese Person alle Anweisungen geben, die Arbeit betreffen?

2-Frage es wurde homeoffice bestimmt und zwar Vereinbarung zwischen Amt und Personalrat. Auf die ganze Gruppe gibt es aber nur zwei Laptops und bis jetzt war es ausreichend, wenn man im Homeoffice war und die Tätigkeit teilweise ausführen konnte, z.b. Telefon und eben seinen Bereich trotzdem rechtzeitig geschafft hat in den Tagen im Office. Nun spielt sich der Führer(neuer Vertreter) auf und sagt, wer keinen Laptop hat darf nicht mehr zuhause sein.

-Sind damit die Leute, welche einen Laptop erhalten haben und dauerhaft homeoffice machen dürfen nicht bevorteilt oder eben andere benachteiliegt und muss dann der Laptop abwechselnd an alle gegeben werden, damit diese auch homeoffice machen könnnen? Es gibt keine bestimmte Regelung dafür.
-Diese Person(der Vertreter) hat auch einen Laptop, wobei leitende Angestellte dazu befugt sind grundsätzlich immer da zu sein und nur bei Ausnahmen den Laptop eigentlich brauchen. Er möchte seinen Laptop aber nicht an jemanden geben mit der Antwort, er könnte es ja "mal" brauchen. Kann man darauf verlangen, dass er seinen Laptop an jemanden gibt in diesem Fall, damit diese Person auch homeoffice machen könnte?

Ich meine wenn der Arbeitgeber mit dem Personalrat eine Vereinbarung schafft, dass man homeoffice machen darf, jedoch nur wenn man auch einen Laptop hat(jedoch der Arbeitgeber nicht fähig ist einen Laptop zu liefern), wie weit ist diese Vereinbarung überhaupt gültig und kann ich dann verlangen mir einen Laptop zu besorgen, denn ansonsten sehe ich wieder mal, dass diejenigen die einen erhalten haben wieder im Vorteil gegenüber anderen ist.

Vielen Dank für die Antworten.

Spid

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Antw:Weisungsbefugnis Stellvertretung
« Antwort #1 am: 22.02.2021 14:09 »
Wie der AG sich intern organisiert, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Lars73

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Antw:Weisungsbefugnis Stellvertretung
« Antwort #2 am: 22.02.2021 14:22 »
"1-Kann diese Person überhaupt die Stelle haben, nur weil er sich darauf gemeldet hatte und damit einfach nur mündlich darauf bestimmt wurde und nicht mal in der Nähe die formalen Voraussetzungen erfüllt oder muss es tatsächlich von der Personalstelle angeordnet werden."

Die gehst davon aus, dass der nächst höhere Vorgesetzte von der Vertretung keine Kenntnis hat?

"Wie weit darf diese Person alle Anweisungen geben, die Arbeit betreffen?"
Soweit er dazu durch den Arbeitgeber ermächtigt wird.

"Ich meine wenn der Arbeitgeber mit dem Personalrat eine Vereinbarung schafft, dass man homeoffice machen darf, jedoch nur wenn man auch einen Laptop hat(jedoch der Arbeitgeber nicht fähig ist einen Laptop zu liefern), wie weit ist diese Vereinbarung überhaupt gültig und kann ich dann verlangen mir einen Laptop zu besorgen, denn ansonsten sehe ich wieder mal, dass diejenigen die einen erhalten haben wieder im Vorteil gegenüber anderen ist."

Davon berührt nichts die Gültigkeit der Vereinbarung. Aus dem geschilderten Inhalt folgt auch keine Pflicht zur Verfügungstellung eines Laptops. Mehr lässt sich ohne Kenntnis der Vereinbarung nicht sagen.
Es ist nicht verboten, dass es Vorteile für Teilgruppen von Beschäftigten gibt.


Maximus2584

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Antw:Weisungsbefugnis Stellvertretung
« Antwort #3 am: 22.02.2021 14:28 »
"1-Kann diese Person überhaupt die Stelle haben, nur weil er sich darauf gemeldet hatte und damit einfach nur mündlich darauf bestimmt wurde und nicht mal in der Nähe die formalen Voraussetzungen erfüllt oder muss es tatsächlich von der Personalstelle angeordnet werden."

Die gehst davon aus, dass der nächst höhere Vorgesetzte von der Vertretung keine Kenntnis hat?

"Wie weit darf diese Person alle Anweisungen geben, die Arbeit betreffen?"
Soweit er dazu durch den Arbeitgeber ermächtigt wird.

"Ich meine wenn der Arbeitgeber mit dem Personalrat eine Vereinbarung schafft, dass man homeoffice machen darf, jedoch nur wenn man auch einen Laptop hat(jedoch der Arbeitgeber nicht fähig ist einen Laptop zu liefern), wie weit ist diese Vereinbarung überhaupt gültig und kann ich dann verlangen mir einen Laptop zu besorgen, denn ansonsten sehe ich wieder mal, dass diejenigen die einen erhalten haben wieder im Vorteil gegenüber anderen ist."

Davon berührt nichts die Gültigkeit der Vereinbarung. Aus dem geschilderten Inhalt folgt auch keine Pflicht zur Verfügungstellung eines Laptops. Mehr lässt sich ohne Kenntnis der Vereinbarung nicht sagen.
Es ist nicht verboten, dass es Vorteile für Teilgruppen von Beschäftigten gibt.


Die gehst davon aus, dass der nächst höhere Vorgesetzte von der Vertretung keine Kenntnis hat?

Er wurde natürlich informiert.

"Wie weit darf diese Person alle Anweisungen geben, die Arbeit betreffen?"
Soweit er dazu durch den Arbeitgeber ermächtigt wird.

Der Arbeitgeber ist das Amt an sich und nicht der nächst höhere Angestellte oder?


Spid

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Antw:Weisungsbefugnis Stellvertretung
« Antwort #4 am: 22.02.2021 14:33 »
AG ist derjenige, der im Arbeitsvertrag als solcher benannt ist.

Maximus2584

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Antw:Weisungsbefugnis Stellvertretung
« Antwort #5 am: 22.02.2021 14:39 »
AG ist derjenige, der im Arbeitsvertrag als solcher benannt ist.

Perfekt.

Die letzte Frage, es sind zwei Gruppen in diesem Amt, welche unabhängig voneinander arbeiten und grundsätzlich jede Gruppe eine Leitung hat, eine ist gerade weg und das ist der Stelvertreter. Die Gruppenleitung der anderen Gruppe kann mir Arbeitsanweisungen geben oder nicht?

Spid

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Antw:Weisungsbefugnis Stellvertretung
« Antwort #6 am: 22.02.2021 14:40 »
Wie der AG sich intern organisiert, ist ihm überlassen.

Lars73

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Antw:Weisungsbefugnis Stellvertretung
« Antwort #7 am: 22.02.2021 14:49 »

Der Arbeitgeber ist das Amt an sich und nicht der nächst höhere Angestellte oder?

Aber der Arbeitgeber kann den nächst höheren Angestellten durchaus ermächtigt haben solche Dinge zu klären. Bzw. ggf. hat sich dieser Angestellte mit der zuständigen Organisationseinheit etc. abgestimmt.

was_guckst_du

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Antw:Weisungsbefugnis Stellvertretung
« Antwort #8 am: 22.02.2021 15:06 »
...ein Laden, in dem zwischenmenschliche Problematiken den Arbeitsablauf stören und eine Seite hier im Forum versucht, "Munition" zu erhalten... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Maximus2584

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Antw:Weisungsbefugnis Stellvertretung
« Antwort #9 am: 22.02.2021 15:39 »
...ein Laden, in dem zwischenmenschliche Problematiken den Arbeitsablauf stören und eine Seite hier im Forum versucht, "Munition" zu erhalten... ::)

sehr gut erkannt, Wissen schützt von Ar......... hat:)