Hallo zusammen,
ich komme mit meinem Anliegen über eigene Recherche aktuell nicht ganz weiter und hoffe auf die große Schwarmintelligenz im Forum. Es geht grundsätzlich um die Möglichkeit der (rückwirkenden) Beantragung der nächsthöheren Erfahrungsstufe bzw. Anrechnung von Berufserfahrung.
Die Hintergrundinformationen:
Vom 01. Februar 2018 bis zum 31. August 2020 war ich bei Stadt A angestellt, EG 11. Ab dem 01.Februar 2019 kam ich wie üblich in die Erfahrungsstufe 2. Wenn ich bei Stadt A geblieben wäre, hätte ich zum 01.02.2021 Erfahrungsstufe 3 erreicht.
Zum 01. September 2020 wechselte ich zu Stadt B, in eine befristete Stelle mit Sachgrund. Hier bekam ich ebenfalls EG 11 und Erfahrungsstufe 2, es handelte sich auch fachlich um das gleiche Amt. Dort bin ich aktuell auch noch beschäftigt. Es wurde hierbei keine bisher erreichte Stufenlaufzeit zur Erreichung der nächsten Stufe 3 berücksichtigt.
Zum Frühjahr 2021 bietet mir die Stadt B eine weitere befristete Beschäftigung an. Diesmal mit EG 12. Auch hier ist Erfahrungsstufe 2 vorgesehen.
Seit dem 01.2.2021 habe ich nun ununterbrochen 3 Jahre in der EG 11 gearbeitet (wenn auch bei 2 Kommunen) und hätte somit formell Erfahrungsstufe 3 bzw. 3 Jahre Berufserfahrung.
Ich überlege, wie ich diese 3 Jahre Erfahrung noch in meine aktuelle Anstellung bzw. in meine neue Anstellung überführen kann:
a) Rückwirkend für meine aktuelle Tätigkeit EG 11 zum 01.02.2021 einen Antrag auf die 3. Erfahrungsstufe stellen? Wird diese dann ggf. für die Neuanstellung mit EG 12 übernommen?
b) Oder: Für die Neuanstellung EG 12 einen Tätigkeitsbericht über die letzten 3 Jahre von meinem vorherigen Arbeitgeber anfordern, aus dem ersichtlich wird, dass ich die gleichen Aufgaben übernommen habe, wie sie nun auch in der neuen Stelle mit EG 12 ausgeschrieben sind und damit einschlägige Erfahrung vorliegt und die Anerkkung von Erfahrungsstufe 3 rechtfertigt?
Wäre vor diesem Hintergrund grundsätzlich eine Einstellung mit EG 12 und Stufe 3 verhandelbar? Auf welchen rechtlichen Grundlagen?
Wenn ich die EG von 11 auf 12 wechsele, dann fange ich doch nicht immer wieder bei Stufe 2 an, oder? Aufgrund der zeitlichen Befristung der EG 12 Stelle (ca. 1,5 Jahre) würde ich auch in dieser Anstellung keine Möglichkeit mehr haben, in die 3. Erfahrungsstufe aufzusteigen. Bis zum Ende dieser Anstellung (und bei Neustart auf Stufe 2) hätte ich dann insgesamt 3 Jahre und 10 Monate in Erfahrungsstufe 2 "festgesessen".
Ich frage mich auch, ob ich beim Wechsel von Stadt A zu Stadt B eine Mitnahme der Stufenlaufzeit hätte verhandeln sollen... bzw. ob das überhaupt möglich gewesen wäre.
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Hilfestellungen!