Autor Thema: Abmahnung in der Personalakte  (Read 4988 times)

ArtisTemporus

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Abmahnung in der Personalakte
« am: 22.02.2021 15:24 »
Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen welche Rolle eine alte Abmahnung bei zukünftigen Bewerbungen haben kann. Ich habe vor fünf Jahren eine Abmahnung bekommen und keine Gegendarstellung verfasst, mein Fehlverhalten demzufolge akzeptiert.

Seitdem habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen und mich vorbildlich verhalten. Leider habe ich offensichtlich bei internen Bewerbungen keine Chance mehr und möchte es bei einem neuen Arbeitgeber versuchen.

Da allerdings die Akten angefordert werden stellt sich mir die Frage, ob ich dann nicht die gleiche Problematik habe.

Wie seht ihr die Sache?

Danke und viele Grüße

Spid

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #1 am: 22.02.2021 15:28 »
Ich halte die Prämisse bereits für falsch. Einige AG fordern Personalakten anderer AG an - im öD tendenziell öfter als in der Privatwirtschaft, wo es so gut wie gar nicht vorkommt. Pauschal zu behaupten, daß die Akte angefordert würde, ist eher postfaktischer Natur.

Texter

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #2 am: 22.02.2021 15:39 »
Du kannst auch versuchen den Arbeitgeber davon zu überzeugen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

ArtisTemporus

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #3 am: 22.02.2021 15:41 »
Du kannst auch versuchen den Arbeitgeber davon zu überzeugen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

Ja, sowas hatte ich auch gelesen. Allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch bzw. wäre er nur mit einer Klage zu erreichen. Das möchte ich eigentlich vermeiden.

Mir geht es darum, ob ich überhaupt nochmal eine Chance habe oder hier sitzen bleibe bis ich grau bin.

ArtisTemporus

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #4 am: 22.02.2021 15:44 »
Ich halte die Prämisse bereits für falsch. Einige AG fordern Personalakten anderer AG an - im öD tendenziell öfter als in der Privatwirtschaft, wo es so gut wie gar nicht vorkommt. Pauschal zu behaupten, daß die Akte angefordert würde, ist eher postfaktischer Natur.

Pauschal ist die Aussage vllt. unzutreffend aber im öffentlichen Dienst sehe ich das als überwiegende Praxis an. Habe jedenfalls noch nichts gegenteiliges gehört.

Spid

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #5 am: 22.02.2021 15:47 »
Ich kenne Dutzende AG im öD, die auf derlei Unfug verzichten.

ArtisTemporus

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #6 am: 22.02.2021 15:59 »
Ich kenne Dutzende AG im öD, die auf derlei Unfug verzichten.

Dennoch hängt dieser Umstand dann wieder vom Zufall ab. Wieso Unfug? Dazu sind die AG ja schließlich im öD berechtigt.

Spid

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #7 am: 22.02.2021 16:06 »
Ob etwas Unfug ist, hängt nicht davon ab, ob es erlaubt ist. Ein Haufen Unfug ist erlaubt. Das Anfordern der Personalakten gehört dazu. BMW fordert auch keine Personalakten von VW an - auch wenn sie das mit Zustimmung des Betroffenen dürften. Und dabei sind die Personalakten bei VW wenigstens überwiegend vorbildlich geführt, was man für viele AG im öD nicht behaupten kann.

FGL

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #8 am: 22.02.2021 16:51 »
Und dabei sind die Personalakten bei VW wenigstens überwiegend vorbildlich geführt, was man für viele AG im öD nicht behaupten kann.
An welche wiederkehrenden Mängel denkst Du dabei?

Spid

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #9 am: 22.02.2021 17:02 »
Unvollständigkeit, unterlassene Löschung, sachfremde Inhalte, fehlerhafte und falsche Inhalte; nicht mehrfach wiederkehrende Highlights wären Vermerke, mit denen der AG strafbare Handlungen zuungunsten der AN einräumt, Fotos aus einer Überwachung des AN während der AU und - mein persönliches Highlight - die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.

Plato

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #10 am: 23.02.2021 11:17 »
Sie haben das Recht,nach 2 Jahresfrist,einen Antrag zur Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personallakte.
Stellen Sie einen Formlosen Antrag.
Dieser Beitrag Wiederspiegelt meine eigene Meinung und dient dazu den Empfänger zu Informieren.
Falls meine Information Unerwünscht ist,dient Sie zu Therapiezwecken.

ArtisTemporus

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #11 am: 23.02.2021 12:00 »
Sie haben das Recht,nach 2 Jahresfrist,einen Antrag zur Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personallakte.
Stellen Sie einen Formlosen Antrag.

Zwar kann ich diesen Antrag stellen, aber ein Rechtsanspruch wird dadurch nicht begründet. Nach Rechtsprechung des BAG bin ich auf die Gnade des AG angewiesen.

BStromberg

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #12 am: 23.02.2021 12:45 »
... und - mein persönliches Highlight - die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.

 ;D ;D ;D

Kann aber nur ein Softporno gewesen sein, wenn man das Gesicht auf dem Cover abbildet  :-X
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Alphonso

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #13 am: 23.02.2021 12:50 »


Kann aber nur ein Softporno gewesen sein, wenn man das Gesicht auf dem Cover abbildet  :-X

Ein Fachmann!  ;D ;D

Bastel

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Antw:Abmahnung in der Personalakte
« Antwort #14 am: 23.02.2021 13:08 »
die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.

Darsteller oder Darstellerin?

So ein Lacher am Mittag ist schon was feines ;D