Also ich komme von a13 und gehe auf eine neue Schule mit einer a14 zulagenstelle, da die vom Land nicht nicht da ist.
Bewerbungsverfahren, Gespräch zum Amt etc. ist alles identisch, deswegen auch die 6 Monatige Probezeit denke ich.
Und wenn dann die offizielle Planstelle vom Land kommt, wird das sozusagen von der zulagenstelle zur offiziellen Planstelle.
Ist eine Privatschule und ich werde vom Dienst beurlaubt unter Fortzahlung der Bezüge...
Aber dann ist es ja trotzdem normal mit den 6 Monaten, korrekt?
Nennt man das Bewährungszeit oder Probezeit ?