Autor Thema: Dienstwagenfahrer, PKW Fahrer TV-L, Pauschalgruppensicherung  (Read 2716 times)

Driver007

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Hallo, ich bin Dienstwagenfahrer einer Behörde. Durch die Pandemie wurden so gut wie alle Präsenztermine abgesagt und somit wurden auch meine Fahrten weniger. Ich habe zur Zeit noch die PG2 und würde im nächsten Halbjahr auf E4 fallen. Aus anderen Länderbehörden weiß ich, das Anstrengungen unternommen werden, den Fahrern die PG zu erhalten. Auf Bundebene gibt es sogar eine Einigung für alle Fahrer, aber eben beim Bund und das Land sieht da irgendwie keine Veranlassung. Geht es hier noch anderen so oder gibt es bei dem einen oder anderem  sogar, auf Landesebene, eine Einigung?
Um dem schon Mal vorzubeugen, ich weiß natürlich, dass kein Arbeitgeber zu einer PG-Erhaltung verpflichtet ist,, dennoch suche ich nach "einem Strohhalm zum ziehen". ;)

Fahrer XY

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Ich kann nur für die Bundesebene sprechen. Dort sind die Gehälter seit Ausbruch der Pandemie eingefroren und keiner fällt eine Stufe runter. Eben weil kaum etwas zu fahren ist.

Fahrer XY

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Tröste dich, du bist da nicht der Einzige.

Das Problem an der Sache ist. Es ist eine Kann-Bestimmung.

Ich war über 25 Jahre als Bus- und Lkw-Fahrer unterwegs und habe vor drei Jahren bei einer Bundesbehörde angefangen. In unserer Behörde hatten die Fahrer welche schon länger dabei sind, ihre vorherige Tätigkeit als Fahrer angerechnet bekommen (auch Lkw-Fahrer). Dann gab es irgendwann einen Personalwechsel in der Personalabteilung. Neue Besen kehren gut. Alle nachfolgend eingestellten Fahrer haben es dann nicht mehr angerechnet bekommen. Mit der Antwort es ist eine Kann-Bestimmung.

Auf Lehrgängen und bei Veranstaltungen kommen wir regelmäßig mit Fahrern anderer Behörden zusammen. Dort gibt es auch unterschiedliche Regelungen. In einigen Behörden bekommen neue Fahrer ihre Erfahrung angerechnet. In anderen Behörden fange alle bei Null an. Egal ob Fahranfänger oder schon 30 Jahre Lkw-Fahrer.

In unserer Behörde machte es sogar unterschiedlich im selbem Team. Ich bin länger auf der beruflich auf der Straße unterwegs wie andere. Die Kollegen hatten aber noch bei den alten Personalern angeheuert, ich erst vor drei Jahren. Pech gehabt.

Ich bin eingestuft als E4 Pauschalgruppe IV Zeitstufe 1 und erhalte 3949,70 € brutto, meine Kollegen welche ihre vorherige Tätigkeit anerkannt bekommen haben erhalten 4284,31 € brutto.

Das sind Monatlich 334,61 € brutto die ich weniger bekomme.
Im Jahr sind das 4.015,32 € brutto weniger.
Plus weniger Weihnachtsgeld.
Jetzt kann man sich ausrechnen wie stark es sich über die Jahre auf die Rente auswirkt.
Denn anders als wie bei den Beamten welche diesen Mist entschieden haben, zählt bei uns Tarifbeschäftigten jedes Jahr und jeder Euro. Nicht wie bei Beamten, die letzten zwei Jahre.

Ich weis aber auch, dass ähnliches bei Schreibkräften bei uns und in anderen Behörden so gemacht wurde.

Also kurz gesagt, hast du die nötige Erfahrung, dann brauchst du auch den richtigen Personaler bei der Einstellung. Der es dir anerkennt.

Ich hatte leider nicht das Glück. Ich bin dagegen auch schon angegangen. Aber leider ohne Erfolg.
Das Ganze ist sehr demotivierend, aber leider Realität.
Nach so langer Zeit als Bus- und Lkw-Fahrer bin ich wirklich kein Anfänger mehr.

Jockel

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Es ist keine "Kann-Bestimmung". Wenn die notwendigen Fahrten(Zeiten) nicht anfallen, dann gibt es irgendwann die EG4. Das ist auch grundsätzlich sinnvoll, da das höhere Pauschalentgelt eine Kompensation für die höhere Belastung ist. Wenn die nicht anfällt, gibt es keine Grund für höheres Entgelt.

ABER: Es gibt eine Reihe von Regelungen, die ein abruptes Herabfallen verhindern sollen, dann gibt es noch die Plicht des AG, sich vertragskonform zu verhalten, Annahmeverzug usw. usf...

Es spricht Einiges dafür, es so zu handeln wie der Bund. Die Länder werden das aber offiziell nicht tun.

Mit ein bisschen Glück reden sie aber auch nicht drüber und zahlen einfach weiter wie bisher... (im Zweifel dann übertariflich). 

WasDennNun

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Ich bin dagegen auch schon angegangen. Aber leider ohne Erfolg.
Das Ganze ist sehr demotivierend, aber leider Realität.
Nach so langer Zeit als Bus- und Lkw-Fahrer bin ich wirklich kein Anfänger mehr.
Das Gericht hat dir deine Berufserfahrung nicht als einschlägige Berufserfahrung anerkannt?
Mit welcher Begründung?

Lars73

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Die Anerkennung der einschlägige Berufserfahrung ändert ja nichts an Stufe 1. - 10. Jahr im KraftfahrerTV Bund. Man kommt dann nur etwas eher in die Stufe 2 - 11. - 15. Jahr. Wobei fraglich sein dürfte ob die Zeiten einschlägig sind. Man muss halt verhandeln. Zumindest bei uns in der Region haben wir für Fahrer recht viele Bewerbungen. Ein Personalgewinnungsproblem kommt da nur selten zu tragen.