Autor Thema: [NI] Beamter auf Zeit: Fragen zur Beihilfe und zur Pensionsberechnung  (Read 1566 times)

Talion

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Guten Morgen,

ich habe einige Fragen in Bezug auf den Dienst als Beamter auf Zeit (Bürgermeister, Erster Stadtrat etc.)

1. Ist man nach Ablauf der Zeit als Beamter als Zeit weiterhin beihilfeberechtigt ? Gibt es da andere Regelungen wenn man in den Ruhestand versetzt wird im Vergleich zu dem Fall, wenn man einfach nicht wiedergewählt wird ?

2. Wie genau wird der Pensionsanspruch berechnet ? Zählen nur die Amtsjahre als Beamter auf Zeit oder auch z.B. Zeiten als "normaler" Beamter? Wenn Letzteres, wie verhält es sich mit Beamten anderer Bundesländer ?

Und noch eine allgemeine Frage aus der Praxis: Angenommen, die Amtszeit als Erster Stadtrat beträgt 8 Jahre. Was passiert danach ? Kann dann ein neuer Bürgermeister, jemanden anderes vorschlagen und man selbst wird in den Ruhestand versetzt bzw. die Amtszeit endet dann einfach ? Oder wird man üblicherweise auch unter dem neuen Bürgermeister weiter machen bis man die Altersgrenze erreicht ? Falls ja, wird dann sozusagen einfach "verlängert" oder muss dann formal auch wieder durch den Stadtrat bestätigt werden ?

Vielen Dank vorab für die Antworten !

Talion

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Die Fragen wurden mir mittlerweile von der Niedersächsischen Versorgungskasse beantwortet.

Hier die Ergebnisse für ggf. andere Betroffene:

Zu 1.: Ja, wenn man Versorgungsempfänger ist, ist man auch beihilfeberechtigt.

Zu 2: Es zählen nur die Amtsjahre als BaZ bei der Berechnung der Pensionsansprüche gemäß § 78 Abs. 2 NBeamtVG. Ggf. findet eine Günstigerprüfung statt, wenn Vordienstzeiten als "normaler" Beamter zu einem höheren Pensionsanspruch führen würde.