Autor Thema: Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?  (Read 45135 times)

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #150 am: 03.03.2021 16:04 »
Das Du deine Schäfchen ins trockene gebracht hast war mir klar..

Wer würde sich auch ab einer gewissen Position ohne Goodies neben dem Einkommen abspeisen lassen. Rentenplan ist da doch fast Standard....

Spid

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #151 am: 03.03.2021 16:10 »
Eben. Es gibt extra eine Unterstützungskasse für meine Berufsgruppe vom Verband meiner Berufsgruppe.

Dienstbeflissen

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #152 am: 03.03.2021 16:10 »
Naja 93% geht ja schon in Richtung Bundespräsident.

Ein Staatssekretär erhält ebenfalls ^nur^ die 71,75% des Ruhegehalts.

Mein Chef, Angestellter analog B6 hat auch eine entsprechende Regelung zu der vergleichbaren Beamtenversorgung, aber unter Anrechnung eventueller Rentenbezüge, eben damit keine Überversorgung stattfindet.
 

WasDennNun

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #153 am: 03.03.2021 16:14 »
Und auch wenn viele AG natürlich gute Modelle für die bAV haben, so kommen wohl kaum welche an die Pension ran.

Zum Beispiel die VBL. 45 - 50 Jahre im öffentlichen Dienst sorgen für eine ordentliche Betriebsrente, die die Pension häufig erreicht, wenn nicht übersteigt.
Eher nicht, wenn man sein Leben lang in einer EG bleibt, dann läuft es auf Rente+VBL ca. 5% niedriger als Pension hinaus. Und für Studierte sieht da natürlich noch schlechter aus (da sie ja erst spät anfangen zu verdienen)

WasDennNun

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #154 am: 03.03.2021 16:18 »
Und selbst mit einer solchen Erwerbsbiographie wird man mit Rente+VBL kaum 71,75% der letzten Bezüge erreichen.

Nein? Meine Beispielrechnungen hier im Forum deuteten in diese Richtung und wurden nicht widerlegt...
Kannst ja mal ein bischen mit dem VBL-Rechner rumspielen. Die Beträge sind erstaunlich!
Kann deine Rechnungen derzeit nicht finden, haste die nochmal zur Hand.
Wie gesagt, ich hatte das auch mal so durchgerechnet und bin auf ~5% weniger Netto gekommen als vergleichbarer Beamter.
Was ich persönlich nicht als Skandalösen Gap ansehe.

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #155 am: 03.03.2021 16:19 »
Und auch wenn viele AG natürlich gute Modelle für die bAV haben, so kommen wohl kaum welche an die Pension ran.

Zum Beispiel die VBL. 45 - 50 Jahre im öffentlichen Dienst sorgen für eine ordentliche Betriebsrente, die die Pension häufig erreicht, wenn nicht übersteigt.
Eher nicht, wenn man sein Leben lang in einer EG bleibt, dann läuft es auf Rente+VBL ca. 5% niedriger als Pension hinaus. Und für Studierte sieht da natürlich noch schlechter aus (da sie ja erst spät anfangen zu verdienen)
Zudem erhöht sich die Pension in der „Auszahlungsphase“ entsprechend der Anpassungen der Besoldungen. Die VBL erhöht sich hingegen starr um 1% p.a. Inflation hin- oder her.

Organisator

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #156 am: 03.03.2021 16:20 »
Mein Chef, Angestellter analog B6 hat auch eine entsprechende Regelung zu der vergleichbaren Beamtenversorgung, aber unter Anrechnung eventueller Rentenbezüge, eben damit keine Überversorgung stattfindet.

Und da heißt es auch mal wieder Augen auf bei der Berufswahl. Sicherlich hat dein Chef einen entsprechenden Vertrag verhandelt mit dieser Klausel. Wäre er damit nicht einverstanden, hätte er sich einen anderen Job suchen müssen. Ist wohl okay für ihn.

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #157 am: 03.03.2021 16:23 »
Kann deine Rechnungen derzeit nicht finden, haste die nochmal zur Hand.
Wie gesagt, ich hatte das auch mal so durchgerechnet und bin auf ~5% weniger Netto gekommen als vergleichbarer Beamter.
Was ich persönlich nicht als Skandalösen Gap ansehe.

Hab sie auch nicht greifbar. Es ging damals auch eher darum, dass es bei ähnlichen Erwerbsbiographien aufgrund der VBL eben nicht zu einen skandalösen Gap kommt.

Spid

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #158 am: 03.03.2021 16:23 »
Mein Chef, Angestellter analog B6 hat auch eine entsprechende Regelung zu der vergleichbaren Beamtenversorgung, aber unter Anrechnung eventueller Rentenbezüge, eben damit keine Überversorgung stattfindet.

Und da heißt es auch mal wieder Augen auf bei der Berufswahl. Sicherlich hat dein Chef einen entsprechenden Vertrag verhandelt mit dieser Klausel. Wäre er damit nicht einverstanden, hätte er sich einen anderen Job suchen müssen. Ist wohl okay für ihn.
Eben. Warum sollte man eine arbeitsvertragliche Leistung von einer anderen Leistung Dritter abhängig machen? Das wäre ja widersinnig. Was soll "Überversorgung" sein?

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #159 am: 03.03.2021 16:30 »
Mein Chef, Angestellter analog B6 hat auch eine entsprechende Regelung zu der vergleichbaren Beamtenversorgung, aber unter Anrechnung eventueller Rentenbezüge, eben damit keine Überversorgung stattfindet.

Und da heißt es auch mal wieder Augen auf bei der Berufswahl. Sicherlich hat dein Chef einen entsprechenden Vertrag verhandelt mit dieser Klausel. Wäre er damit nicht einverstanden, hätte er sich einen anderen Job suchen müssen. Ist wohl okay für ihn.
Eben. Warum sollte man eine arbeitsvertragliche Leistung von einer anderen Leistung Dritter abhängig machen? Das wäre ja widersinnig. Was soll "Überversorgung" sein?

BFH, Urt. v. 31.05.2017 - I R 91/15

Warum sollte man in die Rentenkasse oder Arbeitslosenversicherung einzahlen?

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #160 am: 03.03.2021 16:35 »
Kann deine Rechnungen derzeit nicht finden, haste die nochmal zur Hand.
Wie gesagt, ich hatte das auch mal so durchgerechnet und bin auf ~5% weniger Netto gekommen als vergleichbarer Beamter.
Was ich persönlich nicht als Skandalösen Gap ansehe.

Hab sie auch nicht greifbar. Es ging damals auch eher darum, dass es bei ähnlichen Erwerbsbiographien aufgrund der VBL eben nicht zu einen skandalösen Gap kommt.
Fein, aber wenn man eine sozialversicherungspflichtige Erwerbsbiographie von 50 Jahren nimmt, dann könnte es tatsächlich klappen mit dem Gleichstand zur Pension.
Ich bin auch immer wieder überrascht wie viel ich aus der VBL herausbekomme, obwohl ich nicht durchgängig Einzahler war.


Aber noch mehr Überrascht es mich, wie viel ich mit meinem in Betonrente investiertes Geld raus bekomme.
(und das obwohl ich noch nichts an Gebäuden verkauft habe und mit 7% Hypo angefangen habe und nur Miete auf H4 Niveau kassiere)

Spid

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #161 am: 03.03.2021 16:38 »
Mein Chef, Angestellter analog B6 hat auch eine entsprechende Regelung zu der vergleichbaren Beamtenversorgung, aber unter Anrechnung eventueller Rentenbezüge, eben damit keine Überversorgung stattfindet.

Und da heißt es auch mal wieder Augen auf bei der Berufswahl. Sicherlich hat dein Chef einen entsprechenden Vertrag verhandelt mit dieser Klausel. Wäre er damit nicht einverstanden, hätte er sich einen anderen Job suchen müssen. Ist wohl okay für ihn.
Eben. Warum sollte man eine arbeitsvertragliche Leistung von einer anderen Leistung Dritter abhängig machen? Das wäre ja widersinnig. Was soll "Überversorgung" sein?

BFH, Urt. v. 31.05.2017 - I R 91/15

Warum sollte man in die Rentenkasse oder Arbeitslosenversicherung einzahlen?

Also bloß ein Steuerproblem bei AG in bestimmter Rechtsform.

Warum man das tun sollte, kann jeder selbst entscheiden - tun müssen sollte das niemand.

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #162 am: 03.03.2021 16:42 »
Eben und das unterschreiten der 75%-Regel zur sog. Überversorgung ist ebenfalls bei vielen AG Pflicht. Die Frage war ja warum man sich darauf einlassen sollte. Man sollte nicht, muss aber u.U. bzw. entscheidet dies für sich selber. Wie bei der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge etc.

BAT

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #163 am: 03.03.2021 16:50 »
Also ich liege bei weit über 100 % an Rentenleistung verglichen mit meinen letzten Gehältern ;) - VLB on top.

Zumindest nach aktuellem Plan.

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Antw:Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?
« Antwort #164 am: 03.03.2021 16:52 »
Also ich liege bei weit über 100 % an Rentenleistung verglichen mit meinen letzten Gehältern ;) - VLB on top.

Zumindest nach aktuellem Plan.
Bezogen auf 100% Arbeitszeit? :)