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Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?

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Dienstbeflissen:

--- Zitat von: WasDennNun am 03.03.2021 16:14 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.03.2021 14:39 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 03.03.2021 14:35 ---Und auch wenn viele AG natürlich gute Modelle für die bAV haben, so kommen wohl kaum welche an die Pension ran.

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Zum Beispiel die VBL. 45 - 50 Jahre im öffentlichen Dienst sorgen für eine ordentliche Betriebsrente, die die Pension häufig erreicht, wenn nicht übersteigt.

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Eher nicht, wenn man sein Leben lang in einer EG bleibt, dann läuft es auf Rente+VBL ca. 5% niedriger als Pension hinaus. Und für Studierte sieht da natürlich noch schlechter aus (da sie ja erst spät anfangen zu verdienen)

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Zudem erhöht sich die Pension in der „Auszahlungsphase“ entsprechend der Anpassungen der Besoldungen. Die VBL erhöht sich hingegen starr um 1% p.a. Inflation hin- oder her.

Organisator:

--- Zitat von: Dienstbeflissen am 03.03.2021 16:10 ---Mein Chef, Angestellter analog B6 hat auch eine entsprechende Regelung zu der vergleichbaren Beamtenversorgung, aber unter Anrechnung eventueller Rentenbezüge, eben damit keine Überversorgung stattfindet.

--- End quote ---

Und da heißt es auch mal wieder Augen auf bei der Berufswahl. Sicherlich hat dein Chef einen entsprechenden Vertrag verhandelt mit dieser Klausel. Wäre er damit nicht einverstanden, hätte er sich einen anderen Job suchen müssen. Ist wohl okay für ihn.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 03.03.2021 16:18 ---Kann deine Rechnungen derzeit nicht finden, haste die nochmal zur Hand.
Wie gesagt, ich hatte das auch mal so durchgerechnet und bin auf ~5% weniger Netto gekommen als vergleichbarer Beamter.
Was ich persönlich nicht als Skandalösen Gap ansehe.

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Hab sie auch nicht greifbar. Es ging damals auch eher darum, dass es bei ähnlichen Erwerbsbiographien aufgrund der VBL eben nicht zu einen skandalösen Gap kommt.

Spid:

--- Zitat von: Organisator am 03.03.2021 16:20 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 03.03.2021 16:10 ---Mein Chef, Angestellter analog B6 hat auch eine entsprechende Regelung zu der vergleichbaren Beamtenversorgung, aber unter Anrechnung eventueller Rentenbezüge, eben damit keine Überversorgung stattfindet.

--- End quote ---

Und da heißt es auch mal wieder Augen auf bei der Berufswahl. Sicherlich hat dein Chef einen entsprechenden Vertrag verhandelt mit dieser Klausel. Wäre er damit nicht einverstanden, hätte er sich einen anderen Job suchen müssen. Ist wohl okay für ihn.

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Eben. Warum sollte man eine arbeitsvertragliche Leistung von einer anderen Leistung Dritter abhängig machen? Das wäre ja widersinnig. Was soll "Überversorgung" sein?

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Spid am 03.03.2021 16:23 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.03.2021 16:20 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 03.03.2021 16:10 ---Mein Chef, Angestellter analog B6 hat auch eine entsprechende Regelung zu der vergleichbaren Beamtenversorgung, aber unter Anrechnung eventueller Rentenbezüge, eben damit keine Überversorgung stattfindet.

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Und da heißt es auch mal wieder Augen auf bei der Berufswahl. Sicherlich hat dein Chef einen entsprechenden Vertrag verhandelt mit dieser Klausel. Wäre er damit nicht einverstanden, hätte er sich einen anderen Job suchen müssen. Ist wohl okay für ihn.

--- End quote ---
Eben. Warum sollte man eine arbeitsvertragliche Leistung von einer anderen Leistung Dritter abhängig machen? Das wäre ja widersinnig. Was soll "Überversorgung" sein?

--- End quote ---

BFH, Urt. v. 31.05.2017 - I R 91/15

Warum sollte man in die Rentenkasse oder Arbeitslosenversicherung einzahlen?

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