Autor Thema: Rückzahlungsanspruch ohne entsprechende Vereinbarung (TV-L Ost)  (Read 1559 times)

johndoe

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Hallo,

ich habe vor meinen Arbeitsvertrag bei einer Landesbehörde (TV-L Ost) zu kündigen. Im Laufe der letzten Jahre habe ich einige Lehrgänge gemacht, darunter eine recht lange Fortbildung welche gut 18 Monate ging und auf mehrere kleine Fortbildungen "aufgeteilt" war. Natürlich alles mit entsprechenden Kosten verbunden, welche übernommen worden. Es wurde vorab keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, weder schriftlich noch mündlich. Im TV-L habe ich jetzt nur folgenden Abschnitt gefunden:

(7) 1Für eine Qualifizierungsmaßnahme nach Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b oder c kann eine Rückzahlungspflicht der Kosten der Qualifizierungsmaßnahme in Verbindung mit der Bindung der/des Beschäftigen an den Arbeitgeber vereinbart werden. 2Dabei kann die/der Beschäftigte verpflichtet werden, dem Arbeitgeber Aufwendungen oder Teile davon für eine Qualifizierungsmaßnahme zu ersetzen, wenn das Arbeitsverhältnis auf Wunsch der/des Beschäftigten endet. 3Dies gilt nicht, wenn die/der Beschäftigte nicht innerhalb von sechs Monaten entsprechend der erworbenen Qualifikation durch die Qualifizierungsmaßnahme beschäftigt wird, oder wenn die Beschäftigte wegen Schwangerschaft oder Niederkunft gekündigt oder einen Auflösungsvertrag geschlossen hat. 4Die Höhe des Rückzahlungsbetrages und die Dauer der Bindung an den Arbeitgeber müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Kann ich daraus jetzt ableiten, dass der ehemalige Arbeitgeber keinen Anspruch auf Rückzahlung hat, da eine entsprechende Vereinbarung nicht getroffen wurde?

Spid

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Sofern es keine individuelle Vereinbarung dazu gibt und auch keine Vereinbarung der Betriebsparteien, gibt es auch keine Rückzahlungspflicht.

johndoe

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Das klingt schonmal ganz gut. Ich nehme an, es ist unerheblich ob es einen Aufhebungsvertrag gibt oder nicht?

Spid

  • Gast
Nein, denn auch und gerade in einem Aufhebungsvertrag kann man wechselseitige Ansprüche abgelten, ausschließen oder begründen.

johndoe

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Besten Dank für deine Hilfe!