Hallo,
nach über 30 Dienstjahren muss ich mich mit diesem Thema befassen.
Hat das schon mal jemand gemacht, um sich selbst abzusichern?
MfG
6 Jahre dabei, schon oft genug anwenden müssen aufgrund politischer Entscheidungen für die man sich haftungstechnisch absichern muss (ohne böses Blut). Die entsprechende Regelung ist §36 BeamStG (
https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/36.html) .
Der Verfahrensablauf ist in Absatz 2 sehr gut geregelt.
Mein persönlicher Tipp ist offen zu kommunizieren, weshalb man rechtliche Bedenken hat und dabei sachlich bleiben. Wenn es weiterhin anders gesehen wird, muss man halt remonstrieren. Sachlich und ruhig erklären, dass man sich lediglich absichern möchte, weil man Bedenken hat. Ggf. sollte man sich schriftlich absichern. Der Anspruch besteht nach §36 Abs. 2 BeamStG auch für die schriftliche Bestätigung.