Autor Thema: [NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter  (Read 3784 times)

martin0312

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[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
« am: 23.02.2021 21:54 »
Hallo liebes Forum,

ich bin derzeit Beamter auf auf Probe (A6). Allerdings reicht das Geld vorne und hinten nicht.
Ich spiele nun mit dem Gedanken einen 450€Job anzunehmen.
Wie würde das ablaufen? Muss ich erst einen Job finden und ihn dann genehmigen lassen oder benötige ich erst die Genehmigung und kann mir dann einen Job suchen? Und darf ich 450€ dazuverdienen ohne das etwas von der Besoldung abgezogen wird? Muss wegen der Pkv etwas beachtet werden?

Vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid:)

Yvonne

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Antw:[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
« Antwort #1 am: 23.02.2021 22:45 »
Du kannst nichts beantragen, wenn es noch keinen Job gibt. Also erst einen Job suchen, dann genehmigen lassen (natürlich vor Zusage beim Arbeitgeber bzw. vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages). Am besten vorher mal die Nebentätigkeitsverordnung Deines Bundeslandes lesen, damit Du weißt, worauf Du Dich einlässt.  ;)  Grob gesagt sind Nebentätigkeiten kein Problem, wenn sie zeitlich nicht zu sehr ausufern, keine Interessenkonflikte mit Deiner dienstlichen Tätigkeit verursachen und inhaltlich zum Beamtentum kompatibel sind. Abgezogen wird bei der Besoldung nichts, Du wirst aber vermutlich jährlich dem Dienstherrn Deine Nebeneinkünfte mitteilen müssen. Der PKV ist das egal.

Archivsekretärin

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Antw:[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
« Antwort #2 am: 24.02.2021 09:24 »
Ich bin auch Beamtin im Mittleren Dienst (mittlerweile A7) aber ja, mit A6 reicht es wirklich nicht...
Ich habe damals angefangen samstags in einem Möbelhaus zu jobben, habe es mir dann genehmigen lassen. Letztendlich kannst du es ja mit dem Argument machen, das A6 halt eben zum Leben zu wenig ist.

Mittlerweile habe ich nach zwei Jahren den Job aufgegeben (auch wegen Corona) aber um noch etwas zu haben, arbeite ich jetzt in einer Art bezahltem Ehrenamt nebenher. Also ich arbeite offiziell ehrenamtlich und bekomme dafür eine Aufwandsentschädigung (200€). Vielleicht wäre das ja was als Alternative auch.

Archivsekretärin

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Antw:[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
« Antwort #3 am: 24.02.2021 10:16 »
Oh übrigens, wird dir da nichts von der Besoldung abgezogen. Das greift nur, wenn du über einen gewissen Betrag kommst. Mit der PKV musst du eigentlich auch nichts beachten.

Theoretisch musst du es bei der Steuererklärung angeben. Aber auch darauf hat es keine Auswirkung, weil du ja unter deinem Freibetrag bleibst.

Yvonne

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Antw:[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
« Antwort #4 am: 24.02.2021 10:25 »
Seit wann müssen Minijobs bei der Steuererklärung angegeben werden?

m3mn0ch

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Antw:[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
« Antwort #5 am: 24.02.2021 11:47 »
Wie Yvonne schon empfahl, solltest du in die einschlägige Verordnung deines Dienstherrn schauen.

Alles andere ist für dich wenig zielführend, bei derart vielen unterschiedlichen Vorschriften.

Zur Steuer: Solange du den 450€-Job nicht über eine Steuerkarte abrechnen lässt, sondern der Arbeitgeber das
pauschal versteuert, musst du den Job in deiner Steuererklärung nicht aufführen.

 

martin0312

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Antw:[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
« Antwort #6 am: 24.02.2021 14:45 »
vielen Dank für die Antworten!

In der NNVO steht leider im §9, dass in den Besoldungsgruppen A2-A8 nur jährlich 4100 hinzuverdient werden dürfen.


Nun ist das alles ja total schwierig. Man müsste ja zunächst einen AG finden der einem die Stelle gibt und dann darf man nicht anfangen sondern muss wochenlang auf die Rückmeldung des Dienstherren warten. Und schließlich darf man dann anscheinend auch nur 340€ monatlich dazuverdienen.






m3mn0ch

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Antw:[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
« Antwort #7 am: 24.02.2021 18:51 »
das ist so leider nicht ganz korrekt  ;)

in § 9 steht
"Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen

(1) 1Erhält eine Beamtin oder ein Beamter Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst oder auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübt werden, so sind die Vergütungen an den Dienstherrn insoweit abzuliefern, als sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten die Höchstbeträge nach den Absätzen 2 oder 3 übersteigen. 2Ist eine Beamtin oder ein Beamter für die Wahrnehmung einer Nebentätigkeit im Hauptamt entlastet, so ist eine von dritter Seite gewährte Vergütung in voller Höhe an den Dienstherrn abzuliefern.

ich nehme an, dein Nebenjob wird nicht im öD sein, daher sollte eine Ablieferungsverpflichung nicht möglich sein.

Darüber hinaus müsstest du auch nur den über dem Freibetrag liegenden Betrag abliefern. Du würdest also zu teilen "umsonst" arbeiten.

In meinem eigenen Fall bei einer Bundesbehörde wurde eine Verpflichtung gerade weil der Nebenjob nicht im Bundesdienst erfolgte, auch verneint.

martin0312

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Antw:[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
« Antwort #8 am: 26.02.2021 09:00 »
Ah super danke! Dann muss ich nur die zeitliche Beschränkung max. 1/5 der Arbeitszeit beachten.
Danke, ihr habt mir echt geholfen!