Eine Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit ist aber eben gerade eine Änderung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - und Stellen sind ohnehin tariflich unbeachtlich. Der AG muß sich mit einem solchen Antrag nicht befassen - oder welche konkrete Rechtspflicht sollte zu einer solchen Verpflichtung führen?