Autor Thema: Bauhofmitarbeiter beantragt Höhergruppierung in TvÖD 9a  (Read 8444 times)

mohlo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Weder gibt es einen solchen Antrag noch wäre er zu bearbeiten noch könnte der AG überhaupt die Eingruppierung überprüfen noch hätten Stellen irgendeine tarifliche Relevanz noch führte eine Versetzung zu einer Änderung der Eingruppierung.

Wieso würde eine Versetzung auf eine höherwertigere Stelle keine neue Eingruppierung erfordern? Vorausgesetzt, dass der MA die Anforderungen erfüllt. Zudem muss sich der AG mit dem Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung befassen und diesen mit der Begründung ablehnen: Keine Veränderung der Aufgaben = Eingruppierung bleibt unverändert.

Spid

  • Gast
Eine Versetzung ist  die  Zuweisung  einer  auf  Dauer  bestimmten  Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit ist aber eben gerade eine Änderung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - und Stellen sind ohnehin tariflich unbeachtlich. Der AG muß sich mit einem solchen Antrag nicht befassen - oder welche konkrete Rechtspflicht sollte zu einer solchen Verpflichtung führen?