Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bauhofmitarbeiter beantragt Höhergruppierung in TvÖD 9a
mohlo:
--- Zitat von: Spid am 12.03.2021 09:28 ---Weder gibt es einen solchen Antrag noch wäre er zu bearbeiten noch könnte der AG überhaupt die Eingruppierung überprüfen noch hätten Stellen irgendeine tarifliche Relevanz noch führte eine Versetzung zu einer Änderung der Eingruppierung.
--- End quote ---
Wieso würde eine Versetzung auf eine höherwertigere Stelle keine neue Eingruppierung erfordern? Vorausgesetzt, dass der MA die Anforderungen erfüllt. Zudem muss sich der AG mit dem Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung befassen und diesen mit der Begründung ablehnen: Keine Veränderung der Aufgaben = Eingruppierung bleibt unverändert.
Spid:
Eine Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit ist aber eben gerade eine Änderung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - und Stellen sind ohnehin tariflich unbeachtlich. Der AG muß sich mit einem solchen Antrag nicht befassen - oder welche konkrete Rechtspflicht sollte zu einer solchen Verpflichtung führen?
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