Hallo zusammen.
Es wurden nun neue Argumente vorgetragen:
- Es wird ja in 12-Stunden-Schichten gearbeitet. Um auf 39 Stunden zu kommen, wären damit durchschnittlich 3,25 Schichten pro Woche zu leisten. Dadurch reduziere sich der Urlaubsanspruch nach §26 TVöD auf 20 Tage (30/5*3,25)
- Der Zusatzurlaub aus § 27 müsse aufgrund des Verweises in Abs. 5 auf § 26 ebenfalls entsprechend reduziert werden: 6/5*3,25= 3,9 (4 Urlaubstage)
- Verweis auf Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.2.2014, 10 AZR 539/13. Dieses betrifft zwar den TV-L, die Regelungen im TVöD sind jedoch anscheinend gleich.
- In Summe wären das dann 24 Tage was 24 12-Stunden-Schichten gleichgesetzt wird
Trifft diese Ansicht doch zu und ich hatte vielleicht den Sachverhalt nur nicht voll zutreffend beschrieben? Oder gibt es Argumente, die gegen die oben geschilderte Sichtweise sprechen?