Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Änderung der Entgeltordnung (Anlage A) zum TVL-L ab 01.01.2020

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Spid:
Und?

pagricola:

--- Zitat von: Spid am 03.03.2021 11:27 ---Und?

--- End quote ---

Das deckt sich ja dann nicht mit deiner Aussage, dass mindestens 25% aber weniger als 50% der Arbeitsvorgänge, gründliche Fachkenntnisse benötigen, wenn ich 0 % bei "Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern" habe.

Spid:
Das braucht es auch nicht.

pagricola:
Okay, dann zurück zu meiner Frage:


--- Zitat von: pagricola am 03.03.2021 11:19 ---Kann ich nun die Ausführung von Tätigkeiten ablehnen, wofür ich offensichtlich eine Ausbildung benötige? Also Dinge, die mir während meiner Ausbildung vermittelt wurden (z. B. umfangreiche Excel-Kenntnisse, die sich von meinen Kollegen abheben, die ich ohne meine Ausbildung nicht ausüben könnte).

--- End quote ---

Gehe ich nun richtig davon aus, dass ich diese nicht ablehnen kann, außer die Tätigkeit übersteigt die in der Tätigkeitsbeschreibung angegebenen Zeitanteile?

Spid:
Die Frage habe ich doch bereits beantwortet.

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