Ich habe doch bereits ausgeführt, daß in erster Linie die landesbezirkliche Regelung und nicht die Entgeltordnung maßgeblich ist. Mithin ist eine Suche in der Entgeltordnung der falsche Schritt. Es ist das entsprechende landesbezirkliche Entgeltgruppenverzeichnis zu prüfen. Diese enthalten Verzeichnisse unterschiedlicher Tätigkeiten, in einigen findet sich bspw. "Elektriker, die Montage-, Reparatur-oder Überholungsarbeiten im Nieder- oder Hoch-spannungsbereich selbständig auszuführen und dabei Schalthandlungen in Netzen für die öffentliche Versorgung selbständig auszuführen haben" oder "Installateure u. ä., die alle im Verteilernetz des Gasversorgungsunternehmens vorkommenden Arbeiten, wie Regleranlagenbau, Hausanschlussherstellung, Nieder-und Mitteldruckrohrnetzbau, auszuführen haben". Ist die Tätigkeit nicht aufgeführt, stützt sich die Eingruppierung auf die Oberbegriffe - diese sind der Engteltordnung entlehnt und einer, der wohl passend wäre, dürfte "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden" sein.