Autor Thema: Eingruppierung Handwerklichen Tätigkeiten TVöD (Stadtwerke)  (Read 1999 times)

PR STW BW

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Hallo Kollegen,

Wir sind ein kleineres Stadtwerk und werden nach TVöD bezahlt.
Uns ist bewusst, dass eigentlich der TVV unser "richtiger" Tarifvertag wäre, aber das ist leider von unserer Führung nicht gewünscht.

Wir waren auf einer Schulung über das Thema Handwerkliche Tätigkeiten.
Da haben wir erfahren das die Stadtwerke in dieser Überleitung nicht mit berücksichtigt worden sind (wahrscheinlich vergessen worden?!).

Jetzt stehen wir vor der Frage was unseren Netzmonteuren Gas, Wasser und Elektro zusteht?
Aktuell sind alle Monteure pauschal in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert.

Gibt es schon Info`s von anderen Stadtwerken wie die das gehandhabt haben?
« Last Edit: 24.02.2021 13:32 von PR STW BW »

Spid

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Antw:Eingruppierung Handwerklichen Tätigkeiten TVöD
« Antwort #1 am: 24.02.2021 13:38 »
Ich kann nur empfehlen, viele weitere Schulungen zu absolvieren, denn der Beitrag strotzt nur so vor Unwissen.

Ob TV-V oder TVÖD Anwendung finden, ist kein Wunschkonzert.

Eingruppierung wird nicht gehandhabt, Eingruppierung ist. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Insbesondere ist niemand "pauschal" eingruppiert. Bestenfalls gibt es eine unqualifizierte Rechtsmeinung des AG und einen faulen und/oder unfähigen Personalrat, der eine solche zuläßt. Die Eingruppierung von TB mit handwerklichen Tätigkeiten sind landesbezirklich geregelt - entweder durch Entgeltgruppenverzeichnisse im Rahmen der durch den TVÖD übertragenen Regelungskompetenz oder durch fortbestehende Lohngruppenverzeichnisse. Dabei bedarf es keiner besonderen Berücksichtigung jedes Berufes und jeder Tätigkeit, wenn es kein spezielles Beispiel gibt, gelten die Oberbegriffe.

PR STW BW

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Vielen Dank für die konstruktive Antwort.
Kannst du mir eine Empfehlung geben was ich unseren Monteuren, die Gas- Hausanschlüsse erstellen und Gaszähler wechseln auf den Weg mitgeben kann?
Leider finde ich in der Entgeltordnung weder ein spezielles Beispiel in dem Bereich noch einen Oberbegriff dazu.

Spid

  • Gast
Ich habe doch bereits ausgeführt, daß in erster Linie die landesbezirkliche Regelung und nicht die Entgeltordnung maßgeblich ist. Mithin ist eine Suche in der Entgeltordnung der falsche Schritt. Es ist das entsprechende landesbezirkliche Entgeltgruppenverzeichnis zu prüfen. Diese enthalten Verzeichnisse unterschiedlicher Tätigkeiten, in einigen findet sich bspw. "Elektriker, die Montage-, Reparatur-oder Überholungsarbeiten im Nieder- oder Hoch-spannungsbereich selbständig auszuführen und dabei Schalthandlungen in Netzen für die öffentliche Versorgung selbständig auszuführen haben" oder "Installateure u. ä., die alle im Verteilernetz des Gasversorgungsunternehmens vorkommenden Arbeiten, wie Regleranlagenbau, Hausanschlussherstellung, Nieder-und Mitteldruckrohrnetzbau, auszuführen haben". Ist die Tätigkeit nicht aufgeführt, stützt sich die Eingruppierung auf die Oberbegriffe - diese sind der Engteltordnung entlehnt und einer, der wohl passend wäre, dürfte "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden" sein.