Autor Thema: Personalbindungszulage  (Read 2399 times)

eisbaer007

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Personalbindungszulage
« am: 24.02.2021 19:37 »
Hallo liebe Leser,

ich habe eine Frage, wenn man eine Personalbindungszulage bekommt.
Ist diese dann auf den Job oder den Arbeitgeber bezogen?
Ich habe die Situation, dass ich eine Bindungszulage bekommen aber
jetzt gerne den Job intern wechseln möchte. Wie sieht es da aus?
Fällt dann auch die Bindungszulage?
Hat jemand Erfahrung?

Grüße der Eisbär

Sozialarbeiter

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Antw:Personalbindungszulage
« Antwort #1 am: 24.02.2021 20:28 »
Handelt es sich um eine individuell außertariflich vereinbarte Zulage?
Dann gilt, was vereinbart wurde. Was vereinbart wurde, müsstest du wissen :)
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

WasDennNun

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Antw:Personalbindungszulage
« Antwort #2 am: 25.02.2021 07:55 »
Die tariflichen "Personalbindungszulage" sind in der Regel widerruflich und meistens an eine EG gebunden.
Meine Erfahrung ist, dass man alles vom Ag bekommt, wenn er einen haben oder halten will.