Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 5959 times)

Baiso

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Höhergruppierung
« am: 25.02.2021 10:58 »
Guten Tag zusammen,

ich arbeite als Elektroniker in einem Städtischen Kanalbetrieb in einer kleinen Kommunde mit 23000 EW und bin bisher in Entgeldgruppe 6 eingruppiert. Unser Leiter/Vorarbeiter des Kanalbetriebs geht zum 1.5.2022 in Rente und ich soll seinen Posten übernehemen. Er ist in Entgeldgruppe 9a eingruppiert und ist gerlernter Landwirt. Ich werde dann in Zukunft das 3 Mitarbeiter (alle EG 6) unter mir stehen haben und Aufgaben wie...

- erstellen von Urlaubs und Bereitschaftplänen
- Arbeitsberichte und Arbeitstunden zu Abrechnung eintragen
- Aufgabenverteilung an die jeweiligen Mitarbeiter
- erstellen von Monats- und Jahresberichten für die zuständige Bezirksregierung nach Selbstüberwachungsverordung Kanal (SüwV Kan)
- kleinere Bestellungen und Aufräge an Fremdfirmen erteilen
- Überpüfung und Verantworlichkeit der einzuhaltenen Sicherkeitsvorkehrungen des Kanalbetriebs
- Sicherstellung und Dokumentation der montalichen Kontrollen der Sonderbauwerke der Stadt
- Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der elektrischen Abwassertechnischen Anlagen

Meine Qualifikation:

- gelernter Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (3,5 Jahre Ausbildung)
- Lehrgang zum IKT zertifizierten Kanalbetriebsmanager
- Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
- Sachkundiger zur "Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation"
- Seminar "Aufsichtsführender im Abwasserberich"
- Sachkundiger im Gasmesswesen
- Seminar für die Überwachung kleiner Stauanlagen
- Seminar "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel"

Der jetzige Leiter/Vorabeiter des Kanlbetreibes ist auch im Personalrat und meinte das ich nicht in die Entgeldruppe 9a komen würde, da es nach heutigen Tarifrecht nicht mehr möglich wäre. Obwohl ich der Meinung bin das meine Qualifikation höher ist als seine als "nur" gelernter Landwirt. In was für eine Entgeldgruppe müsste ich den mit den Tätigkeiten und der Qualifikation kommen? Ich würde dann wenigsten gerne in EG 8 + Vorarbeiterzulage bekommen. Wäre das realistisch?

Isie

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 25.02.2021 14:17 »
Du bist in der Entgeltgruppe (nicht Entgeldgruppe) eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale und ggf. Ausbildungsvoraussetzungen du mit der von dir auszuübenden Tätigkeit erfüllst. Dein Arbeitgeber müsste dir sagen können, welche Entgeltgruppe das seiner Meinung nach ist. Wie dein Vorgänger eingruppiert war oder welche Ausbildung du hast, ist nicht maßgebend.

Baiso

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 08.03.2021 09:56 »
Was ich nicht ganz verstehe, wenn ich doch dann die selben Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale habe wie der jetzige Leiter, wieso komme ich dann nicht automatisch in die selbe Entgeltgruppe wie er?

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 08.03.2021 10:00 »
Überleitungstatbestände beim Vorgänger, Irrtum des AG hinsichtlich der Eingruppierung des Vorgängers, bei Dir oder in beiden Fällen...

Lars73

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 08.03.2021 10:01 »
Entscheidend ist die Frage ob es tatsächlich Aufgaben nach E9a nach aktuellen Eingruppierungsregelungen sind. Es kann ja andere Gründe geben weshalb er nach E9a bezahlt wird.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 08.03.2021 10:02 »
Es kann gut sein, dass der jetzige Leiter das Entgelt bekommen hat, weil er aus dem BAT übergeleitet uwrde.
Andererseits, wenn dein AG dir Tätigkeiten überragen will, die zu einer Änderung deiner EG führen, diese EG dir dafür aber nicht ausreichend erscheint, dann kannst du diese Übertragung der Tätigkeiten ablehnen.
Oder dir eine eigenen tarifliche Rechtsmeinung bilden und versuchen es einzuklagen, oder erkennen, dass die Welt seltsam ist und Tarifrecht blöde.
Frage in der Personalabteilung nach, wo sie die zukünftigen auszuübenden Tätigkeiten denn in der einordnen.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 08.03.2021 10:04 »
Gibt es denn noch viele Tatbestände wo BAT Überleitungen zu einer höheren Entgeltgruppe führten als die Eingruppierung nach Entgeltordnung TVöD?

Baiso

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 08.03.2021 10:19 »
Nein das es eine Überleitung aus dem BAT ist kann nicht sein da er 2008 noch in EG6 war und er BAT ja 2005/2006 außerkraft getreten ist . Und andere Gründe das er nach 9a bezahlt wird gibt es auch nicht.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 08.03.2021 10:23 »
Und andere Gründe das er nach 9a bezahlt wird gibt es auch nicht.

Woher hast du diese Kenntnis?

Baiso

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 08.03.2021 12:07 »
Von ihm persönlich, da ich ihn ganz gut kenne und von unserem Amtsleiter.

Lars73

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 08.03.2021 12:21 »
Er sagt er ist in der E9a eingruppiert. Es gibt keine Sondersachverhalte, Besitzstände, Überleitungen, aber du würdest mit den Tätigkeiten keine E9a bekommen?
Wie begründet er denn das es heute nicht mehr E9a wäre.

Treffer

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 24.03.2021 11:09 »
Deine Frage konkret kann ich nicht beantworten aber dir mal sagen, wie das bei uns geregelt ist...
Von "unten" nach "oben":

Instandhalter Abwassertechnik - E6
Vorarbeiter Abwassertechnik - E7
Meister Abwasser - E9
Technischer Leiter - E11
Geschäftsleiter - E14

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 24.03.2021 11:11 »
Hinsichtlich der Eingruppierung gibt es kein „bei uns“, da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.