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Baiso:
Guten Tag zusammen,

ich arbeite als Elektroniker in einem Städtischen Kanalbetrieb in einer kleinen Kommunde mit 23000 EW und bin bisher in Entgeldgruppe 6 eingruppiert. Unser Leiter/Vorarbeiter des Kanalbetriebs geht zum 1.5.2022 in Rente und ich soll seinen Posten übernehemen. Er ist in Entgeldgruppe 9a eingruppiert und ist gerlernter Landwirt. Ich werde dann in Zukunft das 3 Mitarbeiter (alle EG 6) unter mir stehen haben und Aufgaben wie...

- erstellen von Urlaubs und Bereitschaftplänen
- Arbeitsberichte und Arbeitstunden zu Abrechnung eintragen
- Aufgabenverteilung an die jeweiligen Mitarbeiter
- erstellen von Monats- und Jahresberichten für die zuständige Bezirksregierung nach Selbstüberwachungsverordung Kanal (SüwV Kan)
- kleinere Bestellungen und Aufräge an Fremdfirmen erteilen
- Überpüfung und Verantworlichkeit der einzuhaltenen Sicherkeitsvorkehrungen des Kanalbetriebs
- Sicherstellung und Dokumentation der montalichen Kontrollen der Sonderbauwerke der Stadt
- Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der elektrischen Abwassertechnischen Anlagen

Meine Qualifikation:

- gelernter Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (3,5 Jahre Ausbildung)
- Lehrgang zum IKT zertifizierten Kanalbetriebsmanager
- Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
- Sachkundiger zur "Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation"
- Seminar "Aufsichtsführender im Abwasserberich"
- Sachkundiger im Gasmesswesen
- Seminar für die Überwachung kleiner Stauanlagen
- Seminar "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel"

Der jetzige Leiter/Vorabeiter des Kanlbetreibes ist auch im Personalrat und meinte das ich nicht in die Entgeldruppe 9a komen würde, da es nach heutigen Tarifrecht nicht mehr möglich wäre. Obwohl ich der Meinung bin das meine Qualifikation höher ist als seine als "nur" gelernter Landwirt. In was für eine Entgeldgruppe müsste ich den mit den Tätigkeiten und der Qualifikation kommen? Ich würde dann wenigsten gerne in EG 8 + Vorarbeiterzulage bekommen. Wäre das realistisch?

Isie:
Du bist in der Entgeltgruppe (nicht Entgeldgruppe) eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale und ggf. Ausbildungsvoraussetzungen du mit der von dir auszuübenden Tätigkeit erfüllst. Dein Arbeitgeber müsste dir sagen können, welche Entgeltgruppe das seiner Meinung nach ist. Wie dein Vorgänger eingruppiert war oder welche Ausbildung du hast, ist nicht maßgebend.

Baiso:
Was ich nicht ganz verstehe, wenn ich doch dann die selben Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale habe wie der jetzige Leiter, wieso komme ich dann nicht automatisch in die selbe Entgeltgruppe wie er?

Spid:
Überleitungstatbestände beim Vorgänger, Irrtum des AG hinsichtlich der Eingruppierung des Vorgängers, bei Dir oder in beiden Fällen...

Lars73:
Entscheidend ist die Frage ob es tatsächlich Aufgaben nach E9a nach aktuellen Eingruppierungsregelungen sind. Es kann ja andere Gründe geben weshalb er nach E9a bezahlt wird.

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